Bonn: Nach der Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn besteht gegen den 20-jährigen mutmaßlichen Haupttäter im Fall “Niklas P.” weiterhin dringender Tatverdacht.
Der Verteidiger hatte einen Haftprüfungsantrag gestellt. Der Haftbefehl wurde jedoch vom Gericht aufrecht erhalten und der Beschuldigte muss in Untersuchungshaft bleiben.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Mordkommission dauern weiter an.