Enteignung rechtmäßig: Besitzerin verliert Streit um Geburtshaus von Adolf Hitler

Wien / Braunau. Das Innenministerium informiert über den gewonnenen Rechtsstreit um die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler:

Der Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn stellte seit mehr als 70 Jahren für die zweite Republik eine Herausforderung vor allem im Zusammenhang mit der Geschichte des Dritten Reichs in Österreich dar. Um der Verantwortung gerecht zu werden, wurde die Liegenschaft mit der Adresse „Salzburger Vorstadt 15, Braunau am Inn“ auf Grundlage einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung im Jänner 2017 enteignet. Der Gesetzgeber hat der Republik Österreich damit aufgetragen, nach der Enteignung eine Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, durch die jegliche Form nationalsozialistischer Umtriebe unterbunden wird.

Braunau Hitlerhaus / Thomas Ledl [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons
Von der vormaligen Eigentümerin des Hitler Geburtshauses war gegen die Enteignung beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde eingelegt worden. Auch die Höhe der Entschädigung wurde vor Zivilgerichten bekämpft.

Der VfGH bestätigte im Juli 2017 die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zur Enteignung der Liegenschaft und unterstrich dabei, dass die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der 1945 wiedererstandenen Republik ist. Im März 2018 erklärte der EGMR die Beschwerde der vormaligen Eigentümerin mangels Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten für unzulässig.

Der Oberste Gerichtshof folgt mit seiner nunmehr bekannt gewordenen Entscheidung vom 25.6.2019 der Argumentation der Finanzprokuratur und hat den Rekurs der vormaligen Eigentümerin der Liegenschaft gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz zurückgewiesen. Damit bleibt es bei dem von der Republik Österreich ursprünglich geleisteten Entschädigungsbetrag in Höhe von EUR 812.000. Der begehrte Mehrbetrag von EUR 696.000 steht der vormaligen Eigentümerin dagegen nicht zu.

Mit dem jetzt eingeleiteten Architektenwettbewerb sollen die besten Möglichkeiten für eine gesetzeskonforme Nachnutzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege in Braunau am Inn und der Interessen der Menschen gefunden werden. „Nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden“ erklärte Innenminister Wolfgang Peschorn.


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