Bundesweite Razzien wegen Hatespeech im Mordfall #Lübcke

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München hat am heutigen Donnerstag unter Koordinierung durch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) Durchsuchungen gegen sieben Beschuldigte in Bayern durchgeführt, die im Verdacht stehen, in verschiedenen sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen zum Nachteil des am 02.06.2019 getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verbreitet zu haben.


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Diese Durchsuchungen erfolgten im Rahmen einer bundesweit konzertierten Durchsuchungs- und Vernehmungsaktion mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und weiteren elf Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet gegen insgesamt 40 Beschuldigte.

Hintergrund dieser bundesweiten Aktion sind Ermittlungen der ZIT bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die seit Mitte September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) geführt wurden. Dabei wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Kommentare gesichert, die als strafbar einzuordnende Äußerungen zum Nachteil des am 02.06.2019 getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke enthielten, und deren Verfasser ermittelt. Soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der ZIT fielen, wurden diese Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften abgegeben.

Der von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) geführte Teil des Ermittlungskomplexes richtet sich gegen sechs Männer und eine Frau im Alter von 23 bis 67 Jahre aus München, Nürnberg, Kempten, Kiefersfelden, Pocking und den Landkreisen Dachau und Oberallgäu. Gegen sie besteht der Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und der Beleidigung (§ 185 StGB). Gegen die Beschuldigten wurden Durchsuchungsbeschlüsse erlassen, die heute vollzogen wurden.


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