Zirndorf: Ein 30-jähriger Mann aus Osteuropa fiel gestern Nachmittag im Freibad Zirndorf durch eine Hakenkreuztätowierung am Oberarm auf.
Mehrere Badegäste beschwerten sich beim Bademeister. Der 30-Jährige, der zurzeit in einer Asylunterkunft wohnt, wurde zunächst mehrfach aufgefordert, die Tätowierung dauerhaft abzudecken. Als er sich weigerte, sprach der Angestellte ein Hausverbot aus und forderte ihn auf, das Bad umgehend zu verlassen. Auch dieser Aufforderung kam er nicht nach. Die Polizei wurde verständigt.
Die Streife stellte die Personalien des Mannes fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten durfte er wieder gehen.
Die Verwaltung des Zirndorfer Freibades sprach ein lebenslanges Hausverbot aus.