Zwangseinweisung: Heidelberger Rechtsanwältin vier Wochen in Kölner Psychiatrie weggesperrt

Screenshot Youtube

Mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung und einer kurzzeitigen Einweisung in die Psychiatrie hatte die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner für Schlagzeilen gesorgt. Gegen Teilnehmer einer Solidaritätsbekundung vom 15. April vor dem Gebäude der Polizeidirektion ermittelte im Nachgang der Staatsschutz, weil diese gegen die “Abstandsregelung” verstoßen hatten. Dazu wurde in Stasi-Manier Videomaterial ausgewertet.

Der recht eigenwillige Auftritt der Rechtsanwältin hatte zu allerlei Spekulationen geführt. Dann wurde es still um sie. Auf der Webseite ihrer Kanzlei erfuhr man lediglich, dass sie abwesend sei und von einem Kollegen vertreten werde. Am vergangenen Freitag meldete sich Beate B. mit einer Stellungnahme wieder zurück. Sie sei vier Wochen lang gegen ihren Willen in der LVR Köln untergebracht gewesen. Dort habe man sie unter anderem fixiert und zwangsweise Medikamente verabreicht. Mehrfach sei sie in einem Isolationszimmer untergebracht gewesen.

Anlass für die Unterbringung sei ein “angeblicher Diebstahl von Speiseeis und Schokobrötchen in einer Tankstelle in der Kölner Innenstadt” in der Nacht des 24. Aprils gewesen, schreibt Bahner. Zudem soll sie einen Blumenkübel umgestoßen und das Rauchverbot missachtet haben. Seit dem 23. Mai befinde sie sich wieder auf freien Fuß. Sie habe keine Kraft gehabt, sich gegen den Unterbringungsbeschluss zu Wehr zu setzen. Seitdem sei sie wieder in ihrer Kanzlei tätig.

In ihrer Stellungnahme sieht sie eine politische Motivation hinter der Zwangseinweisung.

Zitat

Der deutsche Staat unternimmt es mit den folgenden drei Methoden, politisch unliebsame Gegner mundtot zu machen:

  1. Man wird in die „rechte“ Ecke gestellt.
  2. Man wird als „Verschwörungstheoretiker“ abgestempelt.
  3. Man wird in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie „zwangsuntergebracht“.

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