Pickelhaube von Paul von Hindenburg im Museum in Schloss Neudeck in den 1920er Jahren (getragen und beschädigt in der Schlacht von Königgrätz) / gemeinfrei

Wegen Reichsbürgern: Bundesrat will Laienverteidigung einschränken

Der Bundesrat will die Möglichkeit der Laienverteidigung in der Strafprozessordnung einschränken, sodass nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter von Berufsverbänden oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt – nach Genehmigung durch das Gericht – die Verteidigung übernehmen dürfen.

Nach aktueller Rechtslage können Rechtsanwälte und Hochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt als Verteidiger agieren, während andere Personen nur mit gerichtlicher Genehmigung verteidigen dürfen. Die Änderung würde Polizisten und Lehrern ermöglichen, sich von Juristen ihrer Berufsverbände oder Gewerkschaften vertreten zu lassen.

In der Begründung der vorgeschlagenen Einschränkung führt die Länderkammer einen möglichen Missbrauch der Laienverteidigung an. „Die Möglichkeit der Zulassung als Laienverteidiger […] birgt die Gefahr, dass aus Unkenntnis auch Personen als Verteidiger zugelassen werden, die Anhänger einer extremistischen oder staatsfeindlichen Weltanschauung sind, oder die ihre Stellung im Verfahren nicht zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten, sondern als Plattform für öffentlichkeitswirksame Propaganda im Gerichtssaal nutzen wollen“, heißt es im Entwurf. Dies sei etwa bei Extremisten aus dem Reichsbürger-Milieu denkbar. Zwar habe das Gericht die Möglichkeit, die Zulassung als Verteidiger zu entziehen. „Dies ist für das Gericht allerdings – in einem unter Umständen ohnehin schon konfliktträchtigen Verfahren – ein erheblicher Aufwand und mit dem Risiko weiterer Eskalation oder Verzögerung verbunden“, heißt es weiter. (hib)

Hat der Bundesrat keine anderen Sorgen, zum Beispiel über Linksextremisten, Klimasekten oder selbsternannten Scharia-Richtern?

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