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Ludwigshafen: Ausgeschlossener OB-Kandidat Joachim Paul zieht vor Gericht

Wie NIUS berichtet, wehrt sich der AfD-Politiker Joachim Paul juristisch gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Der Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße liegt dem Medium vor. Der Wahlausschuss hatte Paul wegen „Zweifeln an der Verfassungstreue“ nicht zugelassen.

Wir hatten bereits in unserem Beitrag „Wahlverbot für AfD-Kandidat – jetzt wird’s dreist: Ludwigshafen entmündigt seine Bürger“ auf diesen fragwürdigen Vorgang hingewiesen – nun eskaliert der Fall vor Gericht.

Der Entscheidung ging ein von der Stadt angefragtes Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz voraus, das öffentliche Aussagen Pauls bündelt. Darin sind mehrere Äußerungen aufgeführt, die der Verfassungsschutz als problematisch einstuft. Das Papier wurde im Wahlausschuss verlesen und anschließend abgestimmt – vertreten sind SPD, CDU, FDP und FWG; die AfD ist in dem Gremium nicht dabei.

Brisant: Der zuständige Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes hält im Schreiben fest, die zugrunde liegenden Internet-Recherchen erhoben „keinen Anspruch auf Vollständigkeit“. Mit anderen Worten: Die Grundlage für den Ausschluss stützt sich wesentlich auf Netzfunde – und bleibt lückenhaft.

Die Wahl des Oberbürgermeisters ist für den 21. September angesetzt. Amtsinhaberin Jutta Steinbruck (parteilos) tritt nicht erneut an. CDU und FWG schicken Klaus Blettner ins Rennen, für die SPD kandidiert Jens Peter Gotter, außerdem bewirbt sich Martin Wegner als Parteiloser.