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Volksverhetzung? Verfahren, von dem ich nichts wusste, einfach eingestellt!

Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung – klingt erstmal nach ganz großem Kino. Nur blöd, wenn man selbst der Hauptdarsteller ist und gar nicht weiß, dass der Film schon abgedreht wurde!

So flattert da ein amtlich dreinblickender Brief ins Haus (bzw. erstmal nicht ins Haus, sondern an die falsche Adresse!) und verkündet mit gewohnt deutscher Gründlichkeit:

„Sehr geehrter Herr van de Rydt, das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.“

Aha. Verfahren eingestellt. Klingt beruhigend – wenn man denn gewusst hätte, dass es überhaupt eins gab!

Der Brief war offenbar auf geheimer Mission unterwegs, adressiert an eine Wohnung, die ich vor gefühlten zehn Leben bewohnt habe. Wahrscheinlich wurde er von einer Brieftaube mit Orientierungsschwäche ausgeliefert – oder vom DHL-Boten mit Hang zur Nostalgie.

Der Clou? Ich habe bis heute keine Ahnungwas ich angeblich gesagt oder getan haben soll, was diese aufwändigen Ermittlungen ausgelöst haben könnte. Vielleicht hat jemand meine Meinung mit Wahrheit verwechselt – soll ja vorkommen. Oder war’s wieder der böse Satire-Post, der zu viel Realität enthielt?

Fakt ist: Ich war weder geladen noch verdächtig – und trotzdem kurz mal offiziell unter Verdacht. Aber immerhin wurde das Verfahren ohne mein Zutun eingestellt. Da soll nochmal jemand sagen, der deutsche Rechtsstaat arbeitet nicht selbstständig.

Zusammengefasst: Ich bin jetzt ganz offiziell freigesprochen von etwas, wovon ich nichts wusste. Das muss man auch erstmal schaffen!