Volksverhetzung: Noch ein Gerichtsverfahren gegen Björn Höcke

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke sieht sich derzeit mit zwei juristischen Herausforderungen konfrontiert. Zwei separate Anklagen wurden gegen ihn erhoben, und beide sind nun bei unterschiedlichen Landgerichten anhängig.

Anklage wegen Volksverhetzung

Die erste Anklage steht im Zusammenhang mit Höckes Äußerungen auf der Nachrichtenplattform Telegram, berichtet t-online. Diese bezogen sich auf einen „gewaltsamen Vorfall“ in Ludwigshafen. Höcke soll hierbei herabwürdigende Kommentare über Einwanderer gemacht haben, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Der genaue Inhalt des umstrittenen Posts lautet:

“Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen “Allahu Akbar” schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den “ungläubigen” Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.”

Noch hat das Landgericht Mühlhausen keinen Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt, strebt jedoch nach einer Durchführung im ersten Halbjahr.

Weitere Anklage wegen SA-Kennzeichen

Die zweite Anklage gegen Höcke bezieht sich auf Vorfälle während einer Rede in Merseburg im Jahr 2021. Höcke wird vorgeworfen, eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der ehemaligen paramilitärischen Einheit der NSDAP, verwendet zu haben. Angesichts seiner Berufslaufbahn als Geschichtslehrer wird argumentiert, dass er sich der Signifikanz und der Rechtslage bezüglich des Spruchs bewusst gewesen sein sollte.

Diese Anklage wurde vom Landgericht Halle zugelassen, allerdings steht auch hier ein Datum für den Prozess noch aus. Höcke hat über seine Verteidigung bestritten, dass seine Äußerungen strafrechtlich relevant seien.

Da die ihm zur Last gelegten Vorwürfe nun schon bald in dem einen Fall drei Jahre zurückliegen, macht es den Anschein, dass man seitens der Justiz mit den Anklagen gewartet hat, um der AfD zu den Landtagswahlen in Thüringen einen Dämpfer zu verpassen. Sind die Urteile in beiden Fällen nur noch reine Makulatur?



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7 Kommentare

  1. Es ist absolut offensichtlich, dass beide Verfahren ausschließlich zu dem Zweck angeleiert wurden, einen missliebigen Politiker und dessen Partei infam zu diskreditieren und dadurch bzw. damit auf kriminelle Art und Weise rechts- und verfassungswidrig Wahlbeeinflussung zu betreiben.

    Erschreckend, aber nicht überraschend, ist, dass die Justiz – bzw. das was dafür gehalten wird bzw. sich so tituliert- sich in einer derart erbärmlichen Weise gleichschalten lässt, um dem Regime zu gefallen und zu Diensten zu sein. Mit Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Judikative hat das rein gar nichts mehr zu tun. In Nordkorea könnte es auch nicht schlimmer zugehen.

    Ich gehe mal davon aus, dass A.H. ab und an auch mal GUTEN MORGEN und GUTE NACHT gesagt bzw. GUTE REISE gewünscht hat. Wenn ich also Guten Morgen oder Gute Nacht sage, muss ich künftig damit rechnen, ein Verfahren wegen Volksverhetzung angehängt zu bekommen, nur weil A.H. das auch irgendwann einmal gesagt hat ?
    Wo sind wir eigentlich angekommen?

    Was zum Teufel soll an “alles FÜR Deutschland”, was nichts anderes bedeutet als AMERICA FIRST verwerfliche “Volksverhetzung” sein ?

    Und was zum Teufel soll “Volksverhetzung” sein, wenn man auf wahre und x-fach belegbare und auch tatsächlich sogar AMTLICH belegte Tatsachen hinweist?

    Wie ZUM TEUFEL kommt ein – sich angeblich auf dem Boden des GG bewegendes – Gericht auf die “Idee”, deswegen ein Hauptverfahren zu eröffnen, anstatt ein diesbezügliches Begehren der Staatsanwaltschaft abzulehnen und niederzuschmettern ?

    Wir haben es hier eindeutig – wie so oft in jüngerer Zeit – mit einer Freisler`esken Rechtsbeugung der ekelhaftesten Art zu tun, wie in den dunkelsten Fliegenschiss-Zeiten der Geschichte dieses Landes.
    Man kann sich als Deutscher nur noch in Grund und Boden schämen, für all das, was dieses Regime sich erlaubt und der zumindest größte Teil der Bevölkerung widerspruchslos schweigend hinnimmt oder duldet, ja, hier und da, dumm wie ein Stück trocken Brot sogar mit Beifall beklatscht.

    Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche EmpörungsGESCHREI der üblichen Verdächtigen kurz vor den Wahlterminen in schrillsten Tönen vernehmbar sein wird, in einer dB-Stärke, wie sie noch nie zu hören war, begleitet von einer Anschlagsserie der Linksfaschisten.
    Dieses Regime und sein VerfassungsschMutz werden alles – und wenn ich alles sage meine ich auch ALLES – tun, um einen Machtwechsel zu verhindern.

    Im “besten Deutschland, das es jemals gab”.

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  2. Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayrischen Landtag, erklärt dazu folgendes:

    »Zwangszuweisungen von Asylbewerbern müssen nicht hingenommen werden! Dieser Beschluss und das Urteil, das ihm folgen wird, stärken die bayerischen Kommunen, den Rechtsstaat und die Bürger. Denn sie verdeutlichen, dass die Gemeinden niemanden unterbringen müssen, den sie nicht aufnehmen können. Auch wenn verschiedene Regierungsbehörden so tun, als müssten sie das. Kommunen, die über keine Unterbringungskapazitäten mehr verfügen, sehen jetzt ein Licht am Ende des Tunnels staatlicher Asyl-Zumutungen. Das Verwaltungsgericht München hat mit seinem Beschluss vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten den Rücken gestärkt. Widerstand lohnt sich also, und andere Gemeinden können sich daran ein Beispiel nehmen.

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    1. Ohne massiven und entschlossenen Widerstand der jeweils betroffenen Bürger wird sich trotz dieses Urteils nichts ändern, weil auch die Kommunalpolitiker durch die Bank linientreue “Vollzugsbeamte” sind.

  3. Die Vorwürfe gegen Höcke sind mal wieder so lächerlich und unsubstantiiert, dass er sich eigentlich keine Sorgen machen müsste.
    Eigentlich, ABER LEIDER sieht es so aus, dass weite Teile der Justiz schon so weit mit dem Ungeist des Nazi-Richters Roland Freisler kontaminiert sind, dass man nach Unrechts-Urteilen wie gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der Kinder vor schädlichem Maskenzwang schützen wollte und dem Schandurteil kürzlich gegen Akif Pirincci mit Allem rechnen muss.

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  4. auch bei uns wurden die letzten volksschädlinge nach 70 jahren gefunden und bestraft…den neuna…is geht es bestimmt nicht anders
    so ist eben die politik, meine lieben denkverweigerer und politversager… es kommt alles zur rechten zeit… ihr werdet nichts mehr besitzen aber glücklich sein… ach ja… ihr sollt auch die ersten sein die daran teilhaben… ganz sicher … glaubt mir…

  5. Gegen linke Propaganda von Correctiv und Mainstream-Medien
    Neue Petition gestartet: »Nein zu Fake News von Links«

    Die Initiative »Meinungsfreiheit für den Bürger« hat unter der Federführung von Sven von Storch auf der Plattform »Civil Petition« eine brandneue Petition mit dem Titel »Nein zu Fake News von Links: Linke Propaganda von Correctiv beenden« lanciert. Außerdem wurde die Petition auf der Seite »Meinungsfüher Check« gestartet.
    Die Initiative »Meinungsfreiheit für den Bürger« hat unter der Federführung von Sven von Storch auf der Plattform »Civil Petition« eine brandneue Petition mit dem Titel »Nein zu Fake News von Links: Linke Propaganda von Correctiv beenden« lanciert. Außerdem wurde die Petition auf der Seite »Meinungsfüher Check« gestartet.

    Der Text der Petition lautet:

    »Ich fordere Sie auf, Ihre ehrverletzenden, rufzerstörenden Behauptungen gegen die AfD und deren Parteimitglieder und Politiker öffentlich zu widerrufen. In einem Bericht vom 10. Januar haben Sie eine private Vortragsveranstaltung von Politikern und Wirtschaftsvertretern als „geheimes Strategietreffen“ denunziert, auf dem angeblich ein Plan zur millionenfachen Vertreibung und sogar Deportation von Migranten aus Deutschland besprochen worden sein soll. Diese verzerrende, auf Falschbehauptungen beruhende „Recherche“ Ihrer Organisation hat zu einer beispiellosen Hetz- und Diffamierungskampagne gegen die AfD geführt. Ziehen Sie Ihre Falschbehauptungen öffentlichkeitswirksam zurück und entschuldigen Sie sich bei den Politikern und Veranstaltungsteilnehmern, deren Würde und Ruf Sie in ehrverletzender Weise in den Schmutz gezogen haben.«

  6. Zeitgeist, Zeitgeist über alles, über alles in der Welt.
    Ist es wirklich Zeitgeist, der die öffentliche “Meinung” vertritt, oder ist es schon eher eine Ideologie, die mit ihren brandgefährlichen und haßtriefenden Äußerungeen auffällt? Damit meine ich keineswegs die faschistischen Antifaschisten. Das geht auf wie ein Hefeteig.

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