Untreue-Ermittlungen gegen Habeck, Baerbock & Cie: Frau Kreck hat es in der Hand

Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 20. Wahlperiode des Bundestages / Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Mit bemerkenswertem Abstand zur Bundestagswahl hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Habeck, Baerbock & Cie eingeleitet (hier) wegen des seit mindestens Mai 2021 bekannten Bezuges von parteilichen Sonderzahlungen (hier), die die Grünen-Vorständler mittlerweile zurückgezahlt haben und welche demnach offenbar nicht regulär gewesen sind. Es gehe bei den Ermittlungen um den Straftatsbestand der Untreue, so die Staatsanwaltschaft.

Interessant an an dem Verfahren ist zum einen der späte Zeitpunkt der Ermittlungen.  Während die Staatsanwaltschaften in Deutschland gegen eine andere politische Partei – die AfD – wiederholt blitzartig wenige Tage vor wichtigen Wahlen – sogar rechtswidrige – Hausdurchsuchungen (hier und hier)  veranlassten, schienen sie es dieses Mal weniger eilig zu haben. Eine derart unterschiedliche Behandlung der politischen Parteien kann doch sicher nur ein Zufall sein, oder?  Interessant ist weiterhin, dass mancher rechtskundige Beobachter den Ausgang des Hornberger Schießens, äh, der Ermittlungen – nach der von Kohl und Schäuble vorexerzierten Methode –  vorhersagen zu können glaubt. 

Das Ermittlungsverfahren gegen Habeck u.a. untersteht einer  Berliner Parteipolitikerin

Frau Berliner Senatorin Kreck ist Herrin des Ermittlungsverfahrens kraft Weisungsbefugnis (hier) und berechtigt, ohne Angabe von Gründen das Verfahren fortsetzen oder einstellen zu lassen . Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, darüber kann Frau Kreck privatissime befinden. Ihr obläge auch die Auswahl, ob sie für die Durchführung ihres etwaigen Entschlusses  eine schriftliche Weisung oder nur den Flurfunk einsetzte. Die Wirksamkeit wäre die gleiche.
Damit könnte sich Jedermann schon heute an drei Fingern ausrechnen, wie das Verfahren ausgehen wird. 



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