Soldat verweigert Corona-Impfung und wird freigesprochen

Ein Soldat der Bundeswehr hat mehrfach die Impfung gegen das Coronavirus verweigert und musste deshalb einem Lehrgang fernbleiben. Doch sein Strafverfahren endete überraschend glimpflich für ihn: Eine Richterin sprach ihn trotz entgegenstehender übergeordneter Rechtsprechung frei, berichtet das Portal lto.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte Anklage wegen Gehorsamsverweigerung gemäß § 20 Wehrstrafgesetz (WStG) erhoben, nachdem der 33-jährige Zeitsoldat mehrere Impftermine im Jahr 2022 nicht wahrgenommen hatte. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr in Hammelburg eingesetzt. Da er sich hartnäckig weigerte, sich impfen zu lassen, wurde er vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Doch auch dort verweigerte er weiterhin die Impfung.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht (AG) Bad Kissingen sprach den Soldaten nun frei. Sie hielt die Impfung zu diesem Zeitpunkt aufgrund der sinkenden Fallzahlen für unverhältnismäßig und verwies zudem auf die bekannt gewordenen Nebenwirkungen. Diese Entscheidung kam überraschend, da es im November 2021 eine vom Verteidigungsministerium verbindlich eingeführte Covid-19-Impfpflicht für Soldaten gab. Soldaten müssen sich gegen verschiedene Krankheiten impfen lassen, es sei denn, es gibt medizinische Gründe dagegen.

Die Richterin hat ihre Argumentation bisher nicht näher erläutert. Die schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich in drei bis vier Wochen vorliegen und darüber Aufschluss geben. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen den Freispruch Berufung eingelegt und das Verfahren wird nun vor dem Landgericht Schweinfurt fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung gefordert.

Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob die Entscheidung der Richterin Bestand haben wird. In jedem Fall unterstreicht dieser Fall die kontroversen Debatten rund um die Impfpflicht und individuelle Freiheitsrechte.



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