#Rundfunkbeitrag: Verband kündigt Klage gegen Kopplung an Inflationsrate an

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TV foto:rawpixel.com at Pexels

Am 21. März werden die Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich über eine mögliche Indexierung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Diskutiert werden aktuell die Kopplung des Rundfunkbeitrags an Indizes wie z. B. den Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate der letzten zwei Jahre.

Im Auftrag des VAUNET – Verband Privater Medien hat der frühere Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und das langjährige Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Thomas Hirschle, die Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit möglicher Indexierungsmodelle in einem Kurzgutachten bewertet. Hirschle kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein einheitlicher Index weder dem Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung noch dem Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler entsprechen würde.

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Eine Vollindexierung würde eine Kompetenzverschiebung weg von Politik und KEF hin zu den Rundfunkanstalten bedeuten. Damit entfiele der Legitimationsdruck bei der künftigen Aufgabenentwicklung. Es entstünde zwar mehr Flexibilität, aber eine unkontrollierte Flexibilität der Anstalten. Das entspräche nicht der gebotenen ausgewogenen Balance der Kompetenzen und Kräfte und wäre verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig.

Link zum Gutachten

 

 



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