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Querdenken erhebt Vorwürfe gegen SWR-Bericht – Gegendarstellung eingereicht

In einem aktuellen Beitrag auf querdenken-711.de kritisieren Vertreter der Initiative Querdenken die Berichterstattung des Südwestrundfunks (SWR) über den Prozess gegen Michael Ballweg. Konkret geht es um einen Artikel und einen Audiobeitrag der Reporterin Verena Neuhausen, die am 22. Juli 2025 veröffentlicht wurden. Nach Ansicht von Querdenken seien dort zentrale Aussagen verkürzt, aus dem Zusammenhang gerissen oder unzutreffend wiedergegeben worden. Eine Gegendarstellung wurde bereits eingereicht.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen zwei Passagen, in denen es unter anderem heißt, Ballweg habe öffentlich erklärt, keine Steuern zahlen zu wollen, sowie Spendengelder in risikoreiche Kryptowährungen investiert und verloren. Nach Auffassung von Querdenken stellen diese Aussagen eine unzulässige Verkürzung bzw. Tatsachenbehauptung dar, die nicht den Erkenntnissen aus dem laufenden Verfahren entsprächen – insbesondere nicht den Aussagen vom 34. Verhandlungstag.

Zur Untermauerung ihrer Position veröffentlicht die Initiative auf ihrer Website ein vollständiges Transkript des in der SWR-Berichterstattung zitierten Videos. Daraus ergibt sich nach Darstellung von Querdenken, dass Ballweg keine pauschale Steuerverweigerung ankündigte, sondern ein rechtliches Vorgehen auf Basis von Artikel 20 Grundgesetz beabsichtigte.

Auch die Aussage, es habe ein „Verzocken“ von Spendengeldern gegeben, wird von Querdenken als unbelegt zurückgewiesen. Nach Angaben der Initiative hätten mehrere Zeugen vor Gericht ausgesagt, dass keine privaten Mittelabflüsse festgestellt werden konnten und die Analyse der Bitcoin-Wallets keine eindeutigen Ergebnisse erbracht habe.

Querdenken beruft sich in der Kritik auf mehrere Ziffern des Pressekodex, darunter die Pflicht zur Sorgfalt und zur Richtigstellung. Am 23. Juli 2025 sei eine formale Gegendarstellung nach § 11 Landespressegesetz Baden-Württemberg eingereicht worden – mit der Forderung, diese an gleicher Stelle zu veröffentlichen.