Prozess gegen eine Familienrichterin 

Zum Fall: Die Richterin Y. vom Amtsgericht Friedberg hatte einer polnischen Mutter im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Antrag des getrennt lebenden (strafrechtlich auffälligen) Kindesvaters das Sorgerecht für ihre 5-jährige Tochter vorläufig entzogen. Das Kind wurde von ihr dem Vater zugesprochen, obwohl dieser im dringenden Verdacht auf Gewalttätigkeit stand.

  • Der Sorgerechtsentzug erfolgte aufgrund der Unterstellung einer Dolmetscherin, dass die Kindesmutter ihr Kind manipulieren würde.
  • Eine Stellungnahme des Kindergartens, der sehr positiv für die Kindesmutter ausfiel, wurde außer Acht gelassen.
  • 5 Monate lang konnte die Mutter das Kind nicht sehen, Jugendamt Kreis Wetterau verhinderte sogar den Begleiteten Umgang.
  • Eine später vom Familiengericht eingeschaltete Sachverständige hatte keinerlei Hinweise auf Manipulation des Kindes gefunden.
  • Ein mittlerweile vorliegendes Gutachten über den Kindesvater kommt zu einem verheerenden Ergebnis, insbesondere bezüglich seiner Erziehungsfähigkeit.

Die Mutter reicht eine AMTSHAFTUNGSKLAGE ein und fordert Schadenersatz in Höhe von 5000€. Ein höherer Betrag ist nicht möglich, weil die Kindesmutter einen höheren Streitwert nicht finanzieren kann.

Prozessbeobachter können am Mittwoch, dem 2. November 2022 der öffentlichen Verhandlung beiwohnen.

  • Marynowicz gegen Land Hessen
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Gebäude B
  • Gerichtsstr. 2
  • 60313 Frankfurt am Main


Die Verhandlung ist ÖFFENTLICH!

Vorgesehen ist eine Güteverhandlung und eine mündliche Verhandlung.

Quelle: https://www.facebook.com/groups/254841285052890/posts/1354745335062474/

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