
Zum Fall: Die Richterin Y. vom Amtsgericht Friedberg hatte einer polnischen Mutter im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Antrag des getrennt lebenden (strafrechtlich auffälligen) Kindesvaters das Sorgerecht für ihre 5-jährige Tochter vorläufig entzogen. Das Kind wurde von ihr dem Vater zugesprochen, obwohl dieser im dringenden Verdacht auf Gewalttätigkeit stand.
- Der Sorgerechtsentzug erfolgte aufgrund der Unterstellung einer Dolmetscherin, dass die Kindesmutter ihr Kind manipulieren würde.
- Eine Stellungnahme des Kindergartens, der sehr positiv für die Kindesmutter ausfiel, wurde außer Acht gelassen.
- 5 Monate lang konnte die Mutter das Kind nicht sehen, Jugendamt Kreis Wetterau verhinderte sogar den Begleiteten Umgang.
- Eine später vom Familiengericht eingeschaltete Sachverständige hatte keinerlei Hinweise auf Manipulation des Kindes gefunden.
- Ein mittlerweile vorliegendes Gutachten über den Kindesvater kommt zu einem verheerenden Ergebnis, insbesondere bezüglich seiner Erziehungsfähigkeit.
Die Mutter reicht eine AMTSHAFTUNGSKLAGE ein und fordert Schadenersatz in Höhe von 5000€. Ein höherer Betrag ist nicht möglich, weil die Kindesmutter einen höheren Streitwert nicht finanzieren kann.
Prozessbeobachter können am Mittwoch, dem 2. November 2022 der öffentlichen Verhandlung beiwohnen.
- Marynowicz gegen Land Hessen
- Landgericht Frankfurt am Main
- Gebäude B
- Gerichtsstr. 2
- 60313 Frankfurt am Main
Die Verhandlung ist ÖFFENTLICH!
Vorgesehen ist eine Güteverhandlung und eine mündliche Verhandlung.
Quelle: https://www.facebook.com/groups/254841285052890/posts/1354745335062474/

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2 Kommentare zu „Prozess gegen eine Familienrichterin “