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Linksterror: Nur fünf Jahre Haft für Hanna S.

Die „mutmaßliche Linksextremistin“ Hanna S. wurde am Oberlandesgericht München wegen Beteiligung an brutalen Überfällen im sogenannten Budapest-Komplex zu gerade einmal fünf Jahren Haft verurteilt. Dabei sprach der Vorsitzende Richter selbst von einer regelrechten „Menschenjagd“, bei der politische Gegner mit Schlagstöcken, Hämmern und Pfefferspray attackiert wurden. Mehrere Opfer erlitten schwere Verletzungen. Trotzdem blieb das Gericht weit hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert hatte – wie LTO und n-tv berichten.

Während die Bundesanwaltschaft von einem klaren Mordversuch sprach, stufte das Gericht die Taten auf „gefährliche Körperverletzung“ herunter. Hanna S. fixierte ein Opfer am Arm, während andere mit Schlagstöcken auf den Mann einschlugen. Ein anderer Angriff führte zu schweren Kopfwunden – und doch sah das Gericht keinen Tötungsvorsatz. Wer so urteilt, sendet ein fatales Signal an linksextreme Schlägertrupps: Brutale Gewalt gegen politische Gegner bleibt ein relativ geringes Risiko.

Fünf Jahre Haft für eine „Menschenjagd“ sind nichts anderes als ein Hohn. Jeder normale Bürger, der in ähnlicher Weise Gewalt ausgeübt hätte, müsste mit deutlich härteren Strafen rechnen. Hier zeigt sich erneut das zweierlei Maß: Linksextreme Täter können auf milde Urteile hoffen, während andere für weit weniger schwere Taten härter belangt werden. Ein Rechtsstaat, der Gewalt relativiert, verspielt sein Vertrauen und lässt die Opfer im Stich.