Kleine Fische: Sicherheitsverwahrung nur für weltliche Kinderschänder

Im Missbrauchskomplex Münster hat ein Gericht alle Mittel des Rechtsstaats ausgeschöpft und schon jammert die Linkspresse, Konservative und Rechtspopulisten würden den Fall instrumentalisieren. 

Die vier Angeklagten wurden zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Nur die mit angeklagte Mutter eines Täters soll mit fünf Jahren wegen Beihilfe vergleichsweise glimpflich davon kommen. Ein Umstand, den die aufheulende Presse lieber links liegen lässt. Über die Rolle der Frauen in Missbrauchsnetzwerken schweigt die Fachwelt sowieso gerne. Sie gelten meist als “hörig” oder “gefügig gemacht”, die irgendwie in blindem Gehorsam Schuld auf sich geladen haben, aber nicht gänzlich dafür verantwortlich sein sollen. Gilt “mitgegangen, mitgefangen” nur für Personen männlichen Geschlechts? 

Und was bedeutet “Sicherheitsverwahrung”? Meistens landen solche Täter nach Verbüßung der Haft oder auch früher in psychiatrischen Anstalten, was aber laut Gesetz nicht unbedingt erforderlich sein muss. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss dann alle zwölf Monate geprüft werden, ob der Täter noch eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet und er kann dann in die “Führungsaufsicht” entlassen werden. Die Öffentlichkeit erfährt meist nichts davon. Und in der Gutachterrepublik Deutschland kommt es immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen, nach denen harmlosen Patienten ein Leben hinter Gittern droht, schwere Gewaltverbrecher aber manchmal sogar mehrfach aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, um dann als Wiederholungstäter wieder vor Gericht zu landen. Bisher wurde noch keiner solcher Gutachter bestraft … 

Wer in den Urteilen von Münster nun eine wegweisende Entscheidung sehen will, muss erst noch abwarten, bis die Urteile rechtskräftig sind. Und auch dann dürfte keine Besserung in der hoffnungslos korrupten Justiz zu erkennen sein. Hier wurde ein Fall ausgeschlachtet, bei dem die Täter keinen Hintergrund haben, niemanden, der eine schützende Hand über sie hält, wie es bei vom Wege abgekommenen Geistlichen der Fall ist. Die Kirchen – und zwar beide Amtskirchen – haben es bis jetzt immer noch verstanden, ihre Verantwortung zu verschleiern und Täter mithilfe ihrer vom Staat legitimierten Parallelgerichtsbarkeit einem solchen Verfahren wie in Münster zu entziehen. Und seit beide Kirchen aktiv die Asylpolitik der Kanzlerin unterstützen, werden die Skandale lange nicht mehr so hochgekocht.

Man hat ein paar kleine Fische gefasst – mit sehr viel Aufwand, mehr nicht! Wer das Übel bei der Wurzel packen will, muss andere Wege beschreiten und nicht an Symptomen herumdoktern. Eine Justiz, die über 90-jährige Greise wegen ihrer Beteiligung an Massenmorden in Konzentrationslagern verfolgt, sollte auch geistliche “Würdenträger” per europäischem Haftbefehl aus dem Vatikan einfliegen lassen können, oder? 


Foto: sssccc / 123RF Standard-Bild



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden: