ICH bin zu 8 Monaten HAFT verurteilt worden!!! ᴴᴰ🔥 wegen eines Baerbock-Clips auf YouTube!

DAS ist kein Scherz! Wegen eines lustigen kurzen Baerbock-Clips bin ich zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt worden! Ich habe bereits Einspruch eingelegt und es wird zu einem Gerichtsverfahren kommen!
ENDLICH!

Der Love Priest vs. Annalena Baerbock, die selbstverständlich von uns vorgeladen werden wird.
Es wird zwar ein intellektuell völlig ungleicher und unfairer Kampf, aber darauf werde ich in diesem Fall keinerlei Rücksicht nehmen!

iPads im Abverkauf: Jetzt sichern!



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

3 Kommentare

  1. Was man mit dem zur Eliminierung bzw. Einhegung der Meinungsfreiheit geschaffenen – extrem biegsamen Gummiknüppel “Volksverhetzung” nicht mal eben fix “wegputzen” kann, erledigt man jetzt mit dem erst kürzlich eigens zu diesem Zweck (Zensur und Kriminalisierung von Kritik am politischen Wirken der betreffenden Politkasper-Persönlichkeit) geschaffenen Straftatbestand der “Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens” gem. § 188 StGB.

    Drei Voraussetzungen müssen tatbestandlich vorliegen:

    Erstens die – angebliche- “Beleidigung”
    Zweitens MUSS die besagte Beleidigung AUS BEWEGGRÜNDEN begangen sein, die mit der Stellung der betroffenen Person im öffentl. Leben zusammenhängen
    Drittens die Beleidigung MUSS GEEIGNET SEIN, das öffentliche Wirken der betroffenen Person ERHEBLICH zu ERSCHWEREN.

    Wer sich diese drei Tatbestandsvoraussetzungen zu Gemüte führt, wird schnell verstehen, dass dies mit Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts mehr zu tun hat. Vielmehr ist hier der staatlichen WILLKÜR Tür und Tor geöffnet.
    Zweck dieser “Vorschrift” ist es, scharfe Kritik an den – ohnehin größtenteils vollkommen unfähigen – Polit-Clowns zu kriminalisieren und dadurch stark einzuschränken.

    Die Gerichte werden hier – wie schon beim Tatbestand der “Volksverhetzung” praktiziert, nach Gutdünken und Lust und Laune entscheiden, je nachdem, ob einem die Nase des Beschuldigten gefällt oder nicht.

    Wenn aber die – gesetzlichen – GRENZEN der STRAFBARKEIT für den Bürger nicht mehr erkennbar sind, ist eine Rechtsstaatsgarantie im Sinne von Art. 19 GG nicht mehr gegeben.

    Art.19 GG

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Daran gibt es nicht den geringsten Zweifel. Hier wird eindeutig in den WESENSGEHALT des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (alternativ der Kunstfreiheit gem. Art. 5 III GG) verfassungswidrig eingegriffen.

  2. Nur so als Hinweis: Die Abgeordneten des Bundestags wurden nicht gem. Art. 38 unmittelbar und gleich gewählt. Und zwar nicht nur diesmal nicht, sondern seit 1956 als das Besatzungskonstrukt zum ersten Mal Wahlen zum Bundestag abgehalten hat.

    Dazu gibt auch mindestens zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, dass bestätigt, dass das Wahlgesetz nicht dem Grundgesetz entspricht und entsprach.

    Die Folgerung daraus ist schlicht: Ein illegitim zusammengesetzter Bundestag kann keine Gesetzgebung machen, keine Verwaltung bestimmen, keine Richter einsetzen…

    Das Gesetz nach dem hier verfolgt wird, ist nicht existent.
    Die Staatsanwaltschaft nicht legitimiert.
    Die Polizei und Verwaltung ohne jedes Recht zu Übergriffen.

    Es gibt das Tillessen Urteil des höchsten Französischen Gerichtes, das feststellte, dass ein illegitim zusammengesetztes (deutsches) Parlament keine Gesetze erlassen kann.

    Tillessen wurde unter den Nazis von Hindenburg nach einem politischen Mord amnestiert und später nach Frankreich entführt und dort vor Gericht gestellt. Was im Fall des illegitimen Parlamentes damals galt, muss auch heute gelten.

    Im Zweifel ab über die Grenze nach Frankreich und sich auf das Tillessen Urteil und die Urteile des Verfassungsgerichtes berufen und Asyl wegen politischer Verfolgung beantragen, wenn hier mit solchen Gesetzen gearbeitet wird.

    Die fehlende Rechtsstaatlichkeit im vereinten Deutschland und der BRD kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass deutsche Staatsanwaltschaften laut EuGH keine internationallen Haftbefehle ausstellen dürfen, wegen der fehlenden Gewaltenteilung.

    Natürlich ist es nicht schön, wenn man über sowas mit schwarz angezogenen Bewaffneten diskuttieren muss, denen man beigebracht hat, im Zweifel den Knüppel zu schwingen und sich immer im Recht zu fühlen.

    Aber aus Unrecht kann kein Recht erwachsen.

    Auch wenn noch so viele ihre Aktien in dem System haben und jede redliche Argumentation gegen Existenzängste ankommen müsste.

    Das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen…

  3. Mir hatte man auch beigebracht, daß Recht nicht vor Unrecht weichen soll.
    Das war einmal und das Wort “Recht” ist dem Staat auch abhanden gekommen.

Kommentare sind geschlossen.