Nach einem Pressebericht vom Juli 2019 über ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu einer Fixierung ohne richterliche Anordnung, in dessen Folge das Land Hessen 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste, hatte sich DIE LINKE-Fraktion nach diesem und vergleichbaren Vorgängen erkundigt. Zur nun vorliegenden Antwort der Landesregierung erklärt Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist bezeichnend, dass eine außergerichtliche Beschwerde der Betroffenen ohne jede Reaktion seitens der Landesregierung blieb. Und es ist gut, dass das Oberlandesgericht Frankfurt nun klar festgestellt hat, dass Fälle von Fixierungen ohne richterliche Genehmigung rechtswidrig sind, auch wenn sie zeitlich vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 liegen. Ich kann nur hoffen, dass dies mehr Menschen ermutigt, sich gegen freiheitsentziehende Maßnahmen zur Wehr zu setzen, sofern diese nicht gerechtfertigt waren. Denn eins steht fest: Es mag der einzige Fall sein, der eine solche juristische Auseinandersetzung nach sich zog. Es bleibt deshalb aber mit Sicherheit nicht der einzige Fall rechtswidriger freiheitsentziehender Maßnahmen in Hessen.“
Der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt behandelte Fall zeige zudem, dass sich die schwarzgrüne Landesregierung schon lange vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen intensiver mit den Fragen freiheitsentziehender Maßnahmen hätte befassen müssen, so Böhm. Die Fachaufsicht gegenüber den psychiatrischen Kliniken müsse tatsächlich ausgeübt werden.
„In der psychiatrischen Versorgung in Hessen liegt einiges im Argen. Das wissen Interessierte nicht erst seit dem Wallraff-Report von RTL im März und zahlreichen weiteren Dokumentationen. Es ist dringend geboten, dass die Landesregierung psychiatrische Einrichtungen so unterstützt, dass eine Psychiatrie ohne Zwang möglich ist – so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention und internationale Menschenrechtsinstitutionen fordern.“