Frühere NPD bekommt kein Geld mehr vom Staat

Die Robenträger haben entschieden wie es sich das Parteienkartell gewünscht hat.

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Bundesverfassungsgericht

Der Parteivorsitzende der “Heimat” hat sich inzwischen auf X dazu geäußert. Bei ihm halte sich die Aufregung in Grenzen, er betrachte das Urteil als einen notwendigen Baustein auf dem Weg zu etwas Besserem.



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3 Kommentare

  1. “An der ethnischen Volksgemeinschaft ausgerichtet…”

    Inwiefern – zum Henker – soll das die “Menschenwürde” tangieren ? In der Türkei und in anderen islamischen StaatsVERwesungen werden doch ebenfalls UNGLÄUBIGE und WEISSBROTE ausgegrenzt, nach Kräften gemobbt und – ggf. – um einen Kopf kürzer gemacht, ohne dass sich da ein “Bundesverfassungsgericht” drüber aufregt ??!!

    Mit dieser verqueren Argumentation wäre ja ein Verbot des GRÜNEN UNGEZIEFERS, welches nicht “nur” ununterbrochen gegen die Menschenwürde der “Schon-länger-hier-Lebenden” verstößt, sondern auch für die regelmäßige Massakrierung der Letztgenannten in großer Zahl Sorge trägt, einschließlich der VÖLKERMORDS durch maximale Umvolkung, ganz oben auf der Tagesordnung.

    DIESES – ehedem hochangesehene – “Gericht” hat sich jedenfalls längst komplett delegitimiert.

  2. die linke-demonstranten wegen afd-töten sofort per mausklick anzeigen…
    do guck na:
    sofort per mausklick die verbrecher anzeigen… kostet nichts aber wirksam…
    hier gehts zur demokratie zurück:
    die drecksdemonstranten sofort anzeigen per mausklick…kostet nichts – nur melden…

    Baden-Württemberg

    https://www.polizei-bw.de/internetwache/

    Bayern

    http://anzeige.polizei.bayern.de/

    Berlin

    https://www.internetwache-polizei-berlin.de/

    Brandenburg

    https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl

    Bremen

    https://www.polizei.bremen.de/onlinewache-53847

    Hamburg

    https://www.polizei.hamburg/onlinewache-der-polizei-hamburg

    Hessen

    https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/

    Mecklenburg-Vorpommern

    https://polizei.mvnet.de/ssl/g8wache/cmswem/index.php?task=iw_hinweis

    Niedersachsen

    https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/

    Nordrhein-Westfalen

    https://internetwache.polizei.nrw/

    Rheinland-Pfalz

    https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

    Saarland

    https://www.saarland.de/polizei/DE/onlinewache/onlinewache_node.html

    Sachsen

    https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx

    Sachsen-Anhalt

    https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier

    Schleswig-Holstein

    https://www.schleswig-holstein.de/onlinewache

    Thüringen

    https://portal.onlinewache.polizei.de

  3. Jetzt werden wieder die links-grün-versifften Ideologen jubeln. Wieder einmal ist es gelungen, im letzten Augenblick die Machtübernahme (diesmal der NPD bzw. Heimat) durch demokratische Mittel zu verhindern. Wie wehrhaft doch unsere Demokratie ist! Nur schade, dass das gemeine Volk es einfach nicht einsehen will, das die bösen Nazis an jeder Ecke lauern, nur darauf warten, sich endlich die Macht erschleichen zu können.
    Aber im Ernst; ich kenne nicht die Verantwortlichen der Ex-NPD, bin mir jedoch ziemlich sicher, das sie dieses Urteil erwartet und bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Auch wenn es weh tun dürfte, sollte doch eine Kleinpartei in der Lage sein, auch ohne staatliche Gelder ihre politische Arbeit weiter zu führen. Auch sehe ich dieses Urteil nicht als Blaupause für die AfD. Man würde Äpfel mit Birnen vergleichen, wollte man dies tun. Die AfD ist in einer weit stärkeren Position, die Richter würden es sich mit Sicherheit wesentlich gründlicher überlegen, ein entsprechendes Urteil auch gegen die AfD zu fällen.

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