95-jährige Ursula Haverbeck soll Haftstrafe in Justizkrankenhaus “absitzen”

Immer und immer wieder ist die mittlerweile 95-jährige Ursula Haverbeck vor Gericht gelandet. Stets ging es dabei um eines: Holocaustleugnung. Besonders aufsehenerregend war ein Interview, das sie 2015 der ARD-Sendung Panorama gab. Darin wurde sie immer wieder aufgefordert und geradezu angehalten, ihre Sicht darzustellen, nach der weite Teile der Judenvernichtung im Dritten Reich so nicht stattgefunden hätten, wie es in den Geschichtsbüchern stehe. Die Ausstrahlung führte zu Ermittlungen gegen Ursula Haverbeck und einer späteren Verurteilung. Die zweifelhafte journalistische Anstachelung blieb dagegen folgenlos.

Von Mai 2018 bis November 2020 erstmals in Haft, nachdem sie zunächst mehrmals zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war.

Doch dabei blieb es nicht. Nach ihrer Entlassung trat die alte Dame im wieder öffentlich auf und wurde erneut angeklagt. Im Alter von 93 Jahren wurde Anfang April 2022 vom Landgericht Berlin wegen Holocaustleugnung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt; das Urteil wurde am 29. Juli 2022 rechtskräftig. Ihr Gesuch um Haftverschonung aufgrund von Haftunfähigkeit wurde im Dezember 2022 nach ärztlicher Begutachtung abgelehnt, allerdings wurde eine Unterbringung ohne viele Treppen empfohlen. Trotz Aufforderung zum sofortigen Haftantritt befand sie sich im April 2023 noch auf freiem Fuß wegen eines Disputs über ihre Haftfähigkeit. Im September 2023 erfolgte eine weitere ärztliche Untersuchung zur Haftfähigkeit, während sie weiterhin nicht inhaftiert war.

Nun wollen die Behörden durchgreifen. Die 95-jährige soll ihre Strafe in einem Justizkrankenhaus „absitzen“. Erreicht hat die Justiz nichts, Ursula Haverbeck hat in all den Jahren ihrer politischen Arbeit ihre Meinung nicht geändert. Jetzt hat sie wieder ihre Schlagzeilen, genau das, was man eigentlich verhindern wollte.



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8 Kommentare

  1. Ich kann nur hoffen das die Politverbrecher nach Aufhebung der Immunität ,mit der gleichen konsequens verfolgt werden wie diese alte Dame.

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    1. Was die Unrechtsaktivitäten in den Parlamenten anbelangt – da greift die sog. “Indemnität”.

    2. super dann sind ja alle politverbrecher in die zukunft gesichert und verhaftbar … in 40 50 0der 80 jahren… das gefällt mir aber super…
      dateien speichern – soll kein verbrecher entkommen durch spätes abstreiten…

  2. Man kann heute jedem Medium, das im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung “Nein” sagt zur aufkommenden Pogrom Stimmung, nur Dank und Anerkennung zollen! — Unrechtsherrschaft auf deutschem Boden mit Pogromen und Verfolgungen Rechtschaffener – nie wieder!

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  3. Die “Meinungsfreiheit” hat im “besten Deutschland aller Zeiten” bekanntlich ihre EXTREM ENGEN Grenzen (nicht dass der Pöbel noch übermütig wird….nä…)

    Trotzdem ist es eine barbarische, menschenverachtende Schweinerei, diese alte Dame einzusperren, während Abertausende schwerstkrimineller Goldstücke und Polit-Verbrecher der schlimmsten Sorte unbehelligt durch den Tag marschieren.

    Die Liste für “meine” höchstpersönliche Guillotine ist jedenfalls schon kilometerlang.

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  4. Das Problem von Frau Haverbeck ist, dass sie keine muslimischen Wurzeln hat. Dann würde ihr keine Haftstrafe, sondern ein Luxusleben auf Staatskosten winken. Eine Justiz, welche 95-jährige Damen noch mit aller Gewalt in den Knast stecken will, während bestimmte Personengruppen als Massenvergewaltiger frei herumlaufen, sollte man eigentlich nicht mehr als Justiz bezeichnen sondern nur noch als Vollstrecker einer bestimmten Ideologie. Stalin und Co. lassen wieder einmal grüßen!

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  5. Das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das GG, was es nach 1945 im Besatzungssystem BRD gibt, dagegen war das sogenannte 3 Reich noch liberal zumindest bis 1941 gebt Menschen macht und sie werden dich unterdrücken demütigen ausbeuten denn Rest könnt ihr euch denken.

Kommentare sind geschlossen.