Freispruch für maßnahmenkritischen Mediziner 

Andreas Sönnichsen als Redner bei der Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstranten am 15. Jänner 2022 auf dem Heldenplatz / C.Stadler/Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

„Wer kritisiert, wird abserviert“ ist der Modus Operandi, den das MWGFD-Mitglied Prof. Dr. Sönnichsen bislang zu spüren bekommen hat. Doch weder der Rauswurf des ehemaligen Leiters der Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien noch der ihm drohende Prozess hat den aufrichtigen Facharzt für Innere Medizin verstummen lassen.

Auch er gehörte zu jenen Ärzten, die kein Risiko gescheut haben, Menschen vor der Spritze zu bewahren. Der Versuch, seine Aufklärungsversuche zu unterminieren, bestärkte ihn nur in seinem Befund, es mit einer von fremden Interessen geleiteten und Lobbyismus durchtränkten Regierung zu tun zu haben. Während er die Verletzung des Nürnberger Kodex durch Institutionen und Regierung anmahnte, zeigte ihn die Ärztekammer wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Ärztegesetz bei der Staatsanwaltschaft an. Angelastet wurde ihm Amtsanmaßung und die illegale Ausstellung von Impfunfähigkeitsbescheinigungen.


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Von all den Vorwürfen ist vor Gericht jedoch nichts mehr übrig geblieben. Am 9. Februar 2023 wurde Prof. Dr. Sönnichsen vom Salzburger Bezirksgericht freigesprochen. Dies ist in der Tat ein ungewöhnlicher Ausgang, nachdem die blinde Verurteilung von Kritikern der Coronamaßnahmen-Politik heutzutage schon außerhalb von Gerichtssälen vollzogen wird und der Richter letztlich nur noch den Richterhammer zu schwingen hat.

An dieser Stelle fragen wir Prof. Dr. Sönnichsen:

MWGFD: Nachdem Sie von keinen Repressalien verschont blieben, würde uns interessieren, ob Sie mit einer fairen Gerichtsbarkeit gerechnet haben?

Prof. Dr. Sönnichsen: Die sehr variablen und unberechenbaren Urteile in Prozessen gegen Coronamaßnahmenkritiker lassen einen natürlich manchmal an einer unabhängigen Justiz zweifeln. Aber mein Freispruch ist natürlich auch nicht das erste richtige Urteil. Beispielsweise ist ja auch ein Bochumer Arzt, der Maskenatteste ausgestellt hat, freigesprochen worden, und ich habe schon im Jahr 2021 gegen die Disziplinarkommission der Ärztekammer gewonnen. Es gibt also trotz aller Negativerfahrungen auch noch unabhängige Justiz. Und da wo Fehler gemacht wurden, muss man eben korrigieren. Wir dürfen die Hoffnung nicht aufgeben! Wir schaffen es, besserer Medizin, besserer Politik und auch besserer Justiz in unserem Land den Weg zu ebnen. Dazu haben wir die MWGFD gegründet.

MWGFD: Hatten Sie Glück auf einen Richter zu stoßen, der in gleicher Weise wie Sie, sich seines eigenen Urteilsvermögens bedient hat?

Prof. Dr. Sönnichsen: Ich möchte es mal anders herum sagen. Nicht ich habe Glück gehabt, denn so, wie es bei mir war, sollte es eigentlich überall sein. Sagen wir also: diejenigen die zu Unrecht verurteilt wurden, hatten das Pech an einen dem allgemeinen Coronawahnsinn verfallenen Richter zu geraten. Diese Herren müssen wir langsam wieder aus ihrem Corona-Angst-Wahn aufwecken.

MWGFD: Wie werten Sie den Freispruch? Haben Sie Hoffnung, dass Gerichte die wissenschaftliche Erkenntnislage zur Schädlichkeit der mRNA-Gentherapeutika, welche 2,5 Jahren unterminiert wurde, nun zur Kenntnis nehmen? Oder war das einfach ein glücklicher Zufall?

Prof. Dr. Sönnichsen: Das Urteil hat ja zunächst einmal mit einem Urteil über Effektivität und Sicherheit des „Impfstoffs“ nichts zu tun. Es besagt ja lediglich: wer der Meinung ist, dass das Risiko dieses „Impfstoffs“ für sich persönlich größer ist als der Nutzen, der darf sich ein ärztliches Impfbefreiungsattest ausstellen lassen. Genau so soll es in einem Rechtsstaat, der sich Menschenrechte und vor allem Meinungsfreiheit auf die Fahnen schreibt, sein. Damit wird dann ja auch ein Diskurs über den „Impfstoff“ und die anderen Maßnahmen zugelassen, den wir seit drei Jahren vermissen. Ich habe ja nicht kritisiert, dass andere Menschen die Corona-Situation und die Impfung anders einschätzen als ich. Ich habe nur gefordert, dass man darüber sprechen und sich die Zahlen genau anschauen muss. Dann kann man zu einem fundierten Urteil kommen.

Wir bedanken uns für Ihr Rückgrat, das Sie zu keinem Zeitpunkt sich verbiegen oder brechen lassen haben und hoffen sehr, dass dieses Urteil auch anderen Ärzten Mut macht, ihrem Gewissen nach zu handeln.

Quelle: mwgfd – vom Presseteam; Autorin Claudia Jaworski, erschienen am 10.02.2023



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