Fall #Teichtmeister: Kinderschänder bekommt Therapie und die Opfer wieder einmal lebenslänglich

Es ist an Widerwärtigkeit kaum noch zu überbieten, wie die Kronen-Zeitung, den Justizskandal um einen prominenten Kinderschänder nutzt, um gegen die FPÖ zu schießen.

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist wegen Besitzes und Herstellung pädosadistischer Inhalte verurteilt worden. Er darf unter strengen Auflagen in Freiheit therapiert werden. Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus – während die FPÖ mit Selbstjustiz kokettiert.”

Ob Teichtmeister je selbst als Missbrauchstäter in Erscheinung treten wird, sei aber schwer einzuschätzen, heißt es weiter, denn in der Anklage ging es sich “nur” um

  • Besitz von Missbrauchsdarstellungen von mündigen Minderjährigen (14 – 18 Jahre)
  • Besitz von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Minderjährigen (bis 14 Jahre)
  • Herstellung und/oder Anbieten von Missbrauchsdarstellungen.

Die Wahrscheinlichkeit bei Konsumenten von Kindesmissbrauchsdelikten liege „irgendwo bei vier Prozent“.

    Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahren Haft, Teichtmeister kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Wie kann man nur solche Texte formulieren? Natürlich ist Teichtmeister als “Nur-Konsument” ein Missbrauchstäter, was denn sonst? Und eine Therapie wird keine Abhilfe schaffen, das sollte man nach mehr als 150 Jahren “Resozialisierungserfahrungen” im Strafrecht wissen. Wer es nicht glaubt, recherchiere zu den bekanntesten Serienmörderfällen in Deutschland, wie Denke, Haarmann etc. Ausnahmslos jeder dieser Triebtäter war ein Wiederholungstäter und bereits einschlägig vorbestraft. Diese Menschen kann man nicht “resozialisieren”, wohl aber deren Opfer rehabilitieren, darauf müsste die Justiz, wenn es denn wirklich um Gerechtigkeit ginge, das Augenmerk richten.

    Eine humane Justiz würde auch bedeuten, von der Todesstrafe abzusehen und den Tätern die Chance zur Wiedergutmachung zu geben – selbstverständlich nicht in Freiheit, sondern im Arbeitslager. Für die Opfer ist bereits Zumutung genug, dass ein perverser Sadist möglicherweise ausbrechen und in Freiheit gelangen könnte. Wenn ein vergewaltigtes Kind nach Jahren Therapie, die meist im Gegensatz zum Täter nicht ohne Weiteres bezahlt wird, endlich im Erwachsenenalter Fuß gefasst hat und dann plötzlich dem längst wieder entlassenen Täter gegenübersteht, wie soll sich das anfühlen? Nach Gerechtigkeit?

    Wann lesen wir in der Zeitung von der Heilung des Florian Teichtmeisters, darf er gar wieder auf die Bühne zurück, damit er eine bessere Sozialprognose hat? Und die Opfer? Die abgebildeten Kinder? Hat sie jemand ausfindig gemacht und aus den Händen derer befreit, die sie zu diesen Aufnahmen zwingen? Manche haben nicht nur lebenslänglich an den Folgen zu tragen, manche bleiben lebenslänglich in der Gewalt der Kinderschänder – für immer. Darüber muss sich Teichtmeister keine Sorgen machen, er wird seine zweite, dritte und vierte Chance bekommen…



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    2 Kommentare

    1. Der Artikel sagt alles, was dazu gesagt werden muss, in aller Deutlichkeit, Klarheit und mit der erforderlichen Härte.
      Derartige Urteile, die so oder so ähnlich, ausfallen sind leider keine Einzelfälle, sie stellen eine Offenbarung der Justiz dar.

      1. Die Justiz ist nach geltendem Recht an den Resozialisierungsgedanken bzw. das Ziel der Resozialisierung gebunden. Dass bei einem Ersttäter, dem keine Übergriffe auf Opfer nachgewiesen werden können (zumindest nicht direkt) keine Haftstrafe verhängt wird, ist nach geltendem Recht nicht zu beanstanden, auch wenn man das gefühlsmäßig als “zu weich” zu betrachten geneigt ist.

        Das soll jetzt keine Rechtfertigung der Taten sein und auch keine Fürsprache für den Täter. Es geht einfach um die – grundsätzliche – Frage, wie mit solchen Tätern zu verfahren ist, in einer (Pseudo-) FDGO ?!

        Wie die Antwort der “Grünen” dazu ausfällt, wird sich jeder denken können. Wie die Antwort von – sagen wir mal – Södolf ausfällt, richtet sich nach den aktuellen Umfragen. Wie die Antwort von “Lieber-schlecht-als-gar-nicht-regieren”-Lindner ausfällt, kann man sich auch denken.
        Was Tante Herta und Onkel Herbert dazu meinen, müsste man noch eruieren.

        Fazit: Der Justiz ist – in diesem Fall – nicht wirklich ein “Fehlverhalten” vorzuwerfen, auch wenn man die Dinge individuell-subjektivistisch anders bewerten und einordnen würde. Das soll – wie bereits erwähnt – nicht heißen, dass das “gerichtliche Ergebnis” zufriedenstellend und “gerecht” ist.

        Man sollte diesbezüglich – bei aller tatsächlich mehr als berechtigten Kritikwürdigkeit “unserer” Justiz – nicht unbedingt zuvörderst bei der Justiz ansetzen. Hier geht es vielmehr um die grundsätzliche, vom Gesetzgeber und damit letztlich auch von der Gesellschaft zu beantwortenden Frage, wie man – sinnvollerweise – mit solchen Tätern verfahren soll ?

        Nach derzeitiger Rechtslage ist – so gut wie immer – das Opfer der/die Dumme, und das vermutlich lebenslang. Allerdings hat sich die Justiz auch nicht zuvörderst um die Opfer, sondern um die Täter zu kümmern.
        Dennoch wäre es natürlich mehr als naheliegend, den Opfern hier von Gesetzes wegen automatisch ein angemessenes Schmerzensgeld und ggf. auch Schadenersatzansprüche (z.B. für zusätzliche Behandlungskosten) zuzusprechen. Das wäre zwar keine Kompensation der Tatfolgen, zumindest jedoch eine Anerkennung des Opferleids.

        Ich weiß nicht, wie hoch der prozentuale Anteil Pädophiler in unserer Gesellschaft ist und ob es dazu realistisch-fundierte Erhebungen gibt ?
        Nehmen wir mal an, der Anteil würde 5 % betragen. Das wären satte 4 Millionen “suspekte Subjekte”. Man wird die also kaum alle wegsperren können. Also wird man andere Lösungen suchen müssen.

        Müsste man nicht Personen, die offen für Pädophilie eintreten (Künast, Cohn-Bendit & Co.) als – zumindest mittelbare – Täter auch wegsperren, oder zumindest mit einer bestimmten KEULE behandeln ? Sind sie nicht vielleicht sogar noch VIEL gefährlicher, als die “real Übergriffigen” ?

        Es stellen sich hierzu eine Menge ungelöster (und vermutlich auch nicht zufriedenstellend lösbare) Fragen.

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