Es ist an Widerwärtigkeit kaum noch zu überbieten, wie die Kronen-Zeitung, den Justizskandal um einen prominenten Kinderschänder nutzt, um gegen die FPÖ zu schießen.
„Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist wegen Besitzes und Herstellung pädosadistischer Inhalte verurteilt worden. Er darf unter strengen Auflagen in Freiheit therapiert werden. Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus – während die FPÖ mit Selbstjustiz kokettiert.“
Ob Teichtmeister je selbst als Missbrauchstäter in Erscheinung treten wird, sei aber schwer einzuschätzen, heißt es weiter, denn in der Anklage ging es sich „nur“ um
- Besitz von Missbrauchsdarstellungen von mündigen Minderjährigen (14 – 18 Jahre)
- Besitz von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Minderjährigen (bis 14 Jahre)
- Herstellung und/oder Anbieten von Missbrauchsdarstellungen.
Die Wahrscheinlichkeit bei Konsumenten von Kindesmissbrauchsdelikten liege „irgendwo bei vier Prozent“.
Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahren Haft, Teichtmeister kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Wie kann man nur solche Texte formulieren? Natürlich ist Teichtmeister als „Nur-Konsument“ ein Missbrauchstäter, was denn sonst? Und eine Therapie wird keine Abhilfe schaffen, das sollte man nach mehr als 150 Jahren „Resozialisierungserfahrungen“ im Strafrecht wissen. Wer es nicht glaubt, recherchiere zu den bekanntesten Serienmörderfällen in Deutschland, wie Denke, Haarmann etc. Ausnahmslos jeder dieser Triebtäter war ein Wiederholungstäter und bereits einschlägig vorbestraft. Diese Menschen kann man nicht „resozialisieren“, wohl aber deren Opfer rehabilitieren, darauf müsste die Justiz, wenn es denn wirklich um Gerechtigkeit ginge, das Augenmerk richten.
Eine humane Justiz würde auch bedeuten, von der Todesstrafe abzusehen und den Tätern die Chance zur Wiedergutmachung zu geben – selbstverständlich nicht in Freiheit, sondern im Arbeitslager. Für die Opfer ist bereits Zumutung genug, dass ein perverser Sadist möglicherweise ausbrechen und in Freiheit gelangen könnte. Wenn ein vergewaltigtes Kind nach Jahren Therapie, die meist im Gegensatz zum Täter nicht ohne Weiteres bezahlt wird, endlich im Erwachsenenalter Fuß gefasst hat und dann plötzlich dem längst wieder entlassenen Täter gegenübersteht, wie soll sich das anfühlen? Nach Gerechtigkeit?
Wann lesen wir in der Zeitung von der Heilung des Florian Teichtmeisters, darf er gar wieder auf die Bühne zurück, damit er eine bessere Sozialprognose hat? Und die Opfer? Die abgebildeten Kinder? Hat sie jemand ausfindig gemacht und aus den Händen derer befreit, die sie zu diesen Aufnahmen zwingen? Manche haben nicht nur lebenslänglich an den Folgen zu tragen, manche bleiben lebenslänglich in der Gewalt der Kinderschänder – für immer. Darüber muss sich Teichtmeister keine Sorgen machen, er wird seine zweite, dritte und vierte Chance bekommen…


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2 Kommentare zu „Fall #Teichtmeister: Kinderschänder bekommt Therapie und die Opfer wieder einmal lebenslänglich“