Symbolbild: Hübsche Behördenmitarbeiter:in mit Kopftuch / ai-generated

EuGH bestätigt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Mit Urteil von heute (Az. C-148/22) hat der EuGH entschieden, dass öffentliche Arbeitgeber ihren Angestellten und Bediensteten das Tragen von Kopftüchern als Zeichen der Religionszugehörigkeit untersagen dürfen. Im aktuellen Fall hatte eine Mohammedanerin geklagt, die nach fünf Jahren Tätigkeit in der Verwaltung einer belgischen Gemeinde plötzlich ihr Kopftuch tragen wollte. Die angebliche Diskriminierung landete erst vor dem Arbeitsgericht Lüttich und nun vor dem EuGH in Luxemburg, der eine klare Absage erteilte.

Leider ist damit das Problem nicht wirklich gelöst. Private Arbeitgeber „dürfen“ bereits seit Jahren das Tragen religiöser Symbole untersagen, das jetzige Urteil sichert diesen Entscheidungsspielraum auch den Behörden zu. Es braucht mehr, um dem islamischen Vormarsch Einhalt zu gebieten, wie das Aufweichen der Gesetze zu religiös bedingter Beschneidung oder dem Schächten von Schlachttieren gezeigt haben. Ein kleiner Punktsieg, mehr nicht.

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