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Drosten unter Druck: Staatsanwaltschaft prüft uneidliche Aussage zur Impfpflicht

Die Dresdner Staatsanwaltschaft nimmt Aussagen von Christian Drosten unter die Lupe – es geht um seine Darstellung zur Leopoldina-Stellungnahme und der Frage, ob damit eine allgemeine Impfpflicht empfohlen wurde. Das Ganze dürfte brisant werden, denn die Prüfung läuft offiziell, wie TKP berichtet: „Christian Drosten ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“.  

Kern des Streits: Drosten sagte am 21. August vor dem sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss, die Unterzeichner hätten „keine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung empfohlen“, sondern nur geraten, die juristischen Voraussetzungen zu prüfen. In der Stellungnahme findet sich laut TKP aber explizit die „Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“ – und weiter hinten sogar, diese sei „unter den aktuellen Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt“ – als „letzte Maßnahme“.  

Dazu kommt Drostens Omikron-Erzählung: Man habe Ende November 2021 nicht wissen können, was kommt. TKP erinnert allerdings an zeitgleiche Hinweise auf mildere Verläufe und zitiert die damalige Einordnung aus Südafrika – während die Leopoldina gleichzeitig „schnelles und konsequentes Handeln“ forderte. Kurz: Das Bild, das Drosten heute zeichnet, passt schlecht zur Dringlichkeitsrhetorik von gestern.  

Juristisch ist die Sache klar umrissen: Steht am Ende „falsche uneidliche Aussage“ (§153 StGB) im Raum, reden wir von drei Monaten bis fünf Jahren Haft; vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss greift zudem §162 StGB – ein Offizialdelikt. Genau diesen Anfangsverdacht prüft Dresden nun – offiziell bestätigt. Wer damals mit wissenschaftlichem Nimbus Politik machte, wird sich nicht hinter Fußnoten verschanzen können.  

Spanndraht bleibt die Ausflucht, das pro-Impfpflicht-Passus stamme aus einem „wissenschaftlich-ethischen“ Kapitel, das nicht in Drostens Fachexpertise falle. Nur: Unterschrift ist Unterschrift. Wer seinen Namen unter Forderungen setzt, trägt Verantwortung – auch wenn der Wind dreht. Dass TKP zudem festhält, ein Rechtsprofessor halte Vorsatz für „plausibel“, macht die Lage für den Staatsvirologen nicht gemütlicher. Es riecht nach Abrechnung – diesmal nicht im Fernsehen, sondern auf dem Papier der Strafprozessordnung.

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