Die Justiz hat Ayleen (14) auf dem Gewissen

Ayleen (14)

Schon wieder so ein grausamer Fall, der gar nicht hätte geschehen können, wenn in unserem Land Sexualverbrecher gleich nach der ersten Tat für immer aus dem Verkehr gezogen würden.

Bei dem Tatverdächtigen, der die 14-jährige Ayleen ermordet haben soll, handelt es sich ganz offenbar um einen mehrfach vorbestraften Triebtäter. Er war wohl auch Teilnehmer eines „Überwachungs-“ oder „Präventionsprogramms“, durch das die Rückfallgefahr schwer gestörter Sexualverbrecher gesenkt werden soll. Wieder einmal hat die „Vorsorge“ versagt. Wie viele Jahre bekommt er dieses Mal und bleibt er nach Verbüßen der Haft dann auch wirklich im Maßregelvollzug? In diesem verrückten Land muss man mit allem rechnen, sitzen doch auch in Bundestag und Regierung ganz ernsthaft Politiker zweier Parteien, die in Teilen einst ernsthaft die Vergewaltigung von Kindern legalisieren wollten. Keiner dieser perversen Agitatoren wurde aus dem Amt gejagt oder für seine unglaublichen Aussagen strafrechtlich belangt.

Leider werden die Therapeuten, Gutachter und Richter, die Ayleen auf dem Gewissen haben, nicht verurteilt, man sollte sie aber ebenso lebenslänglich weg sperren, am besten in Gesellschaft mit den Monstern, die sie mit geschaffen haben. Dieses unsägliche „Kein Täter werden“ – Programm von der Berliner Charité u.ä. Angebote gehören umgehend gestoppt, die Probanden weggesperrt und den verantwortlichen Ärzten und Psychologen mindestens die Zulassung entzogen. Täterschutz kann tödlich enden. Unsere volle Aufmerksamkeit sollte den Opfern gelten, unser Mitgefühl den Hinterbliebenen. Ruhe in Frieden, Ayleen!

Kommentare

Ein Kommentar zu „Die Justiz hat Ayleen (14) auf dem Gewissen“