Die Mitglieder nach einer erfolgreichen Vorlesung von Martin Sellner

Die „Junge Tat“ erhält Strafbefehle

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Strafbefehle gegen sechs Mitglieder der Gruppe „Junge Tat“ erlassen. Insgesamt werden Geldstrafen in Höhe von 70’000 Franken gefordert. Die Gruppe wird für diverse Straftaten zwischen Februar 2022 und April 2024 verantwortlich gemacht, darunter Rassendiskriminierung, Nötigung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch.

Die „Junge Tat“ präsentiert sich als patriotische Jugendbewegung und behauptet, dass ihre Aktionen im legalen Rahmen stattfinden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zeichnen jedoch ein anderes Bild. Unter den Beschuldigten befinden sich eine ehemalige Juso- und Klimaaktivistin sowie ein deutscher Politiker, der für die AfD kandidierte.

Beispiele für die der Gruppe vorgeworfenen Taten:

  • Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Linksradikalen bei einer Corona-Demonstration im Februar 2022
  • Hausfriedensbruch durch das Hissen eines Transparents auf einem Baukran am 1. Mai 2022
  • Störung eines Gottesdienstes des Pride-Festivals im Juni 2022, bei dem Schäden in Höhe von 9000 Franken entstanden und zur Diskriminierung nicht heterosexueller Personen aufgerufen wurde
  • Störung einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Oktober 2022, bei der homophobe Parolen skandiert und Rauchpetarden gezündet wurden
  • Hissen eines Transparents mit der Aufschrift „Kriminelle abschieben“ auf dem Bahnhofgebäude in Basel im November 2022, begleitet von bengalischem Feuer

Die Anführer der Gruppe, Manuel C. und Tobias L., waren ebenfalls an den Aktionen beteiligt, die Ermittlungen gegen sie dauern jedoch noch an. Ihnen werden weitere Straftaten vorgeworfen, darunter die Beteiligung an der Belagerung einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern im Februar 2023.

Die „Junge Tat“ weist die Vorwürfe zurück und spricht von „haltlosen Anschuldigungen“ und „Beschneidung der Meinungsfreiheit“. Die Gruppe sammelt bereits Spenden für den Prozess, der 2025 stattfinden soll.

Weiter heißt es, die Gruppe verwende die Tyr-Rune als Erkennungszeichen, ein Symbol, das im Dritten Reich als Abzeichen von Hitlers Reichsführerschulen diente und in Deutschland verboten ist. Mehrere Mitglieder der „Jungen Tat“ seien bereits vorbestraft, unter anderem wegen Judenhass. Bei Hausdurchsuchungen wurden Waffen beschlagnahmt.

Quelle: Blick: „Die Strafakte der rechtsextremen Jungen Tat – Blick“. 03.11.2024.

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