Am 9. Oktober 2025 wird es vor dem Bundesgerichtshof spannend: Wie der BGH mitteilt, muss der III. Zivilsenat klären, ob eine niedergelassene Ärztin für mögliche Impfschäden nach einer Corona-Boosterimpfung persönlich haftet – oder ob allein das Land NRW verantwortlich ist. Der Kläger, Jahrgang 1989, fordert mindestens 800.000 € Schmerzensgeld und wirft der Ärztin vor, ihn fehlerhaft geimpft und unzureichend aufgeklärt zu haben. Wenige Wochen nach der Impfung mit „Spikevax“ (Moderna) sei bei ihm eine schwere Herzschwäche diagnostiziert worden.
Sowohl das Landgericht Dortmund als auch das OLG Hamm wiesen die Klage ab: Die Medizinerin habe im Rahmen einer staatlichen Impfkampagne gehandelt – damit greife die Amtshaftung, und direkte Ansprüche gegen den Arzt seien ausgeschlossen . Die Entscheidung des BGH könnte Signalwirkung haben: Geht es nach den Vorinstanzen, steht der Staat als Schutzschild vor jedem impfenden Arzt, wenn dieser im Auftrag einer hoheitlichen Impfaktion handelt.

