
Die beliebte Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Wegen 22 beleidigender Kommentare wollte sie die Nutzerdaten von Facebook übermittelt bekommen, scheiterte damit aber in den ersten Instanzen. Nun wendete sich das Blatt. Im Gegensatz zu anderen Verfassungsbeschwerden hatte diese nun Erfolg, so das höchste und unabhängigste Gericht aller Zeiten. Seltsam, aber so steht es geschrieben:
Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, soweit sie die Anordnung hinsichtlich der zehn verbliebenen Kommentare versagt haben. Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen.
Quelle: bundesverfassungsgericht.de


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4 Kommentare zu „Beleidigende Kommentare: Facebook muss Nutzerdaten an Künast herausgeben“