Beleidigende Kommentare: Facebook muss Nutzerdaten an Künast herausgeben

Grüne / Foto: O24

Die beliebte Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Wegen 22 beleidigender Kommentare wollte sie die Nutzerdaten von Facebook übermittelt bekommen, scheiterte damit aber in den ersten Instanzen. Nun wendete sich das Blatt. Im Gegensatz zu anderen Verfassungsbeschwerden hatte diese nun Erfolg, so das höchste und unabhängigste Gericht aller Zeiten. Seltsam, aber so steht es geschrieben:

Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, soweit sie die Anordnung hinsichtlich der zehn verbliebenen Kommentare versagt haben. Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen.

Quelle: bundesverfassungsgericht.de



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4 Kommentare

  1. Die beliebte, höchstbeliebte und ausserordentlichbeliebte Grünen-Politikerin Renate Künast ? Wenn mich Jemand mit solchen (will ich jetzt hier nicht aussprechen, ist unter meinem Niveau) Namen betiteln würde, hätte ich einen Anreiz darüber nachzudenken “warum ist das so, warum tuen die das” ??
    Denken und Nachdenken ist aber bei Personen ohne Gehirn leider erfolglos :o((
    Sie bekommt jetzt recht, und dann ?? Ein Phyrrus-Sieg ? Hornberger Schiessen ?
    Nein, es handelt sich bei Ihr um den “Nomen est Omen” und die bereits mehrfach verliehenen “Nom de Guerre” bleiben lebenslang erhalten ! War So, ist So und bleibt auch SO…..F**k, .Dumm gelaufen ;o))

    1. Wenn Sie jetzt die Namen der Nutzer erhält, muss sie entsprechende Privatklagen (strafrechtliches Verfahren wegen Beleidigung, welches vom Betroffenen (mangels “öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung”) und nicht vom Staatsanwalt von Amts wegen erheben.
      Zuständig dafür sind die Instanzgerichte (Amtsgerichte), die vorab in vielen Fällen schon gar keine “Beleidigung” erkennen konnten, im Gegensatz zu den RechtsERfindungskoryphäen in Karlsruhe.
      Man darf also gespannt sein, wie das “Hornberger Schießen” diesmal ausgeht.
      Hoffentlich mal wieder im Sinne von Recht und Gesetz, d.h. in dubio pro reo, also genau genommen FÜR die MEINUNGSFREIHEIT.

      1. Kleiner Nachtrag: Die Instanzgerichte sind an die “Beurteilung” aus Karlsruhe, dass in manchen Fällen – angeblich – eine Beleidigung vorliege, NICHT gebunden.
        Wenn die zuständigen Richter also nicht wegen “chronischer Gottesfürchtigkeit” vor den RechtsERfindungskoryphäen aus Karlsruhe auf die Knie fallen, dann bleiben sie selbstverständlich (und erst recht !) bei einem abweichenden Votum.

        Das wäre dann in der Tat ein Hoffnungszeichen dafür, dass der Rechtsstaat noch nicht komplett gemeuchelt wurde.

        Wir werden sehen, was passiert.

  2. Mich würde mal interessieren, um welche “Beleidigungen” es genau geht?
    Einerseits kennen wir alle das “F-Wort”, das ja tatsächlich recht deftig ist.
    Andererseits z.B. der Fall von Ignaz Bearth, der verurteilt wurde, weil er über facebook versehentlich ein gefälschtes Zitat verbreitet hatte. Letzteres halte ich für völlig daneben.

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