Bayern: „Verfassungsgerichtshof“ weist Eilanträge gegen Corona-Maßnahmen zurück

In der Entscheidung vom 7. Dezember 2021 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof es abgelehnt, einzelne Vorschriften der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 (BayMBl Nr. 816, BayRS 2126-1-19-G), die durch Verordnung vom 3. Dezember 2021 (BayMBl Nr. 841) geändert worden ist, durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Unmissverständlich heißt es in der Begründung:

Die vom Antragsteller bemängelte Ungleichbehandlung von Ungeimpften und Nicht- Genesenen gegenüber Geimpften und Genesenen dürfte in der aktuellen pandemischen Situation unter Berücksichtigung der Impfquote angesichts deutlicher Unterschiede im Hinblick auf das Risiko, sowohl sich selbst mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren und daran zu erkranken als auch das Virus weiter zu verbreiten und dadurch unmittelbar oder mittelbar zur Überlastung des Gesundheitssystems beizutragen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.

Noch Fragen?

Kommentare

3 Antworten zu „Bayern: „Verfassungsgerichtshof“ weist Eilanträge gegen Corona-Maßnahmen zurück“

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus

Wenn Sie unsere Arbeit schätzen und unabhängige Berichterstattung unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihren Beitrag.

Jetzt unterstützen