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Ballweg: Die Klage-Verantwortlichen sind MP Kretschmann und Ministerin Gentges!

Michael Ballweg, Gründer der Querdenker-Bewegung, wurde in Stuttgart lediglich wegen des Bagatellbetrages von 19 Euro und Unstimmigkeiten in den Anmeldungen für seinen Betrieb in Höhe von rund 2.000 Euro zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt – so die Plattform „Nius„. Das heißt: Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens war ein Grund zur Inhaftierung belegbar. Man fragt sich, wie es angesichts hunderttausendfach nicht vollstreckter Haftbefehle zum langzeitigen – und aus Sicht des Justizopfers willkürlichen – Einsitzen eines Unschuldigen kommen konnte. Die Erklärung erscheint denkbar einfach:

Die Staatsanwaltschaften werden in Deutschland von den Regierungen angewiesen

Im Fall Ballweg heißt das, Ministerpräsident Kretschmann (Grün) und Justizministerin Gentges (CDU) sind die endständigen Adressaten der Frage, wie es zu hanebüchenen staatsanwaltschaftlichen Vorlagen an das Gericht kommen konnte, die unschuldige Menschen zu zerstören geeignet waren. In der Politik heiligt der Zweck die Mittel, wenn Gegner ausgeschaltet werden sollen – so eine alte Erkenntnis der Linksfaschisten. Ob das auch hier der Fall war, müssen Kretschmann und Gentges beantworten.