Malu Dreyer / lookalike sdxl

AfD reicht Klage gegen Dreyer und die Landesregierung ein

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte im Januar über die Webseite der Landesregierung zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen.

„Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen.“ 

https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-und-landesregierung-bei-demo-zeichen-gegen-rechts

Die AfD sah darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots und hat nun hat Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Anlass der Demonstration waren die recht zweifelhaften „Recherchen“ von „Correctiv“ über angebliche „Vertreibungspläne“, wie es im Wortlaut des Demo-Aufrufs hieß. An der besagten Kundgebung am 18. Januar hatten neben Dreyer, die Ministerinnen und Minister Doris Ahnen, Katharina Binz, Michael Ebling, Clemens Hoch, Dr. Stefanie Hubig und Alexander Schweitzer sowie weitere Mitglieder der Landesregierung teilgenommen.

Was droht für den Fall, dass die Landesregierung des Verstoßes für schuldig befunden wird?

Man vergleiche den etwas schwerwiegenderen Fall der damaligen Bundeskanzlerin Merkel zum Ausgang der Wahlen in Thüringen:

„*Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.
Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.*“

jura-online.de

Ziemlich viele Worte um einen einfachen Sachverhalt. Und das „Urteil“ ein Witz, das mit einem „Sondervotum“ zum Jein gemacht wird. Mehr wird auch Dreyer nicht blühen, die Lasten trägt, wie immer, der Steuerzahler.

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