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Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf

Eine Rezension von Werner Olles.

Die Unterwerfung des öffentlichen Raumes durch islamische Glaubenslehren, die im Gefolge der in der Regel illegalen Zuwanderung mohammedanischer Wirtschaftsflüchtlinge und Asylanten in vielen Metropolen Westeuropas zum Alltag geworden ist, stößt inzwischen zunehmend auf Ablehnung und Widerstand der einheimischen Bevölkerung. Doch wird dies von den politisch-medialen Machteliten mit allen Mitteln unterdrückt, die islamische Landnahme beschönigt oder gar geleugnet, denn das eigentliche Ziel der politischen Klasse besteht im Buhlen um die Gunst potentieller muslimischer Wähler und bei den zahllosen links-grünen Mainstream-Journalisten in der Diskriminierung des Widerstands wahlweise als „Islamophobie“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Rassismus“ oder „Haß- und Hetzpropaganda“.

Tatsächlich lassen sowohl die allermeisten Politiker der sogenannten Altparteien als auch die überwiegende Mehrzahl der Vertreter der am Boden liegenden „christlichen“Amtskirchen dabei jegliche Kenntnis des Islams, seiner Rituale, Kultpraxis und politisch-religiösen Ansprüche und Grundsätze schmerzlich vermissen. Die weist Tilman Nagel, wohl der profundeste deutsche Orientalist und Islamwissenschaftler, in seinem neuen Buch „Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf“ lückenlos nach. Tatsächlich hat sich die Islamforschung bis heute nur recht spärlich mit dem Ritualrecht und der Rechtsgelehrsamkeit befaßt, die in den beiden autorativen Rechtsgattungen, dem Koran und dem Hadit, ausführlich zum Ausdruck kommen. In der vorliegenden Abhandlung versucht der Autor diesen eklatanten Mangel zu beheben, indem er am Beispiel des Ritualrechts darlegt, welches Gewicht dessen Vorschriften für den Lebensvollzug der Muslime haben, und wie diese imAlltag ihre Lebenswelt bestimmen. Klar und deutlich zeigen sich hier die tiefgreifenden Differenzen im Rechtsverständnis zwischen dem deutschen und dem islamischen Recht, die jedoch bis heute nicht zum Thema ehrlicher Debatten gemacht werden. Allein schon die Prophetenworte „Allahu akbar!“bezeichnen als solche den Eintritt des Muslims in den Weihezustand und zugleich sein schariatisch bedingtes Knechtsverhältnis zu Allah. Dessen Gesandter Mohammed drückte dies so aus: „Die Hauptsache des menschlichen Daseins ist der Islam, seine Säule ist das rituelle Gebet, sein Gipfel ist der Dschihad auf dem Pfade Allahs“.

In seinem Exkurs über „falsche Analysen und das Hirngespinst eines unpolitischen Islams“ gelangt Nagel zu der Erkenntnis, daß der Gebetsruf nach schariatischer Lehre als Ausdruck der Herrschaft des Islams über das Territorium zu werten ist, in dem er ertönt. Zudem stellt er die Überlegenheit des Islams über alle anderen Religionen, deren generelle Abwertung und die Ausbreitung des islamischen Machtbereichs dar. Gemeinsam mit dem Dschihad, der von seinen Protagonisten als „Verteidigung des Islams“zurechtgebogen wird, begründet all dies die Machtansprüche des Islam, die letztlich auf den bewaffneten, gewaltsamen Dschihad hinauslaufen.

Den konfliktscheuen Mächtigen des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens gelten derlei Tatbestände als „islamistisch“, doch in Wahrheit gehören sie selbstverständlich zum eigentlichen „unpolitischen“ und unaussonderbaren Teil der wichtigsten Ritualpflichten des Muslims. Allzu oft sind jedoch selbst anerkannte „Islamexperten“ beispielsweise nicht in der Lage den Zusammenhang zwischen den aufsehenerregenden Morden an Mädchen und Frauen, die sich dem schariatischen Sittenkodex nicht beugen wollen, und den fundamentalen Kategorien des islamischen Rechts zu erkennen. Dabei zählt die „Mannesehre“ zu den fünf grundsätzlich schützenswerten Rechtsgütern des Islams. Der schroffe Widerspruch des „Befehlens und Verbieten“ und die von Allah abverlangte Pflicht zur Weltgestaltung gegenüber dem Gewaltmonopol des Staates, einem der Grundpfeiler der westlichen Zivilisation, arbeitet Nagel vorzüglich heraus und plädiert für eine sachlich-nüchterne Bestandsaufnahme der unaufhebbaren Differenzen zwischen der islamischen Kultpraxis, dem Ritualrecht, einer bewußt geförderten Fremdheit zur Aufnahmegesellschaft inklusive der von den Imamenbetriebenen Paralleljustiz auf der einen und dem deutschen Rechtsstaat und der vom Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit auf der anderen Seite. Tatsächlich gibt es daher auch in jeder Kultur ein starkes Gefühl dafür, wer dazu gehört und wer nicht. Im Kampf der Kulturen, der im Grunde ein Stammeskonflikt im Weltmaßstab ist, geht es um nicht weniger als um die eigenkulturelle Identität im Gegensatz zu einer fremdkulturellen Realität, die sich im Sinne einer historischen Apokalypse anschickt die inneren Verfalls- und Fäulnisprozesse und den Verlust eines stabilen Glaubenssystems des Okzidents zu ihren Gunsten dynamisch und machtvoll gnadenlos auszunutzen. NagelsSchlußfolgerung: Der Islamisierung Deutschlands müssen klare Grenzen gesetzt werden. Den neurechten Bedenkenträgern, selbsternannten Welterklärern, Erbverwaltern eines sterbenden Konservativismus und Liebhabern des Habermas´schen „herrschaftsfreien Diskurses“ zum Trotz müßten nach dieser Analyse selbstverständlich die„Festung Europa“ und eine klare und eindeutige innerstaatlichen Feinderklärung folgen.

Werner Olles

Tilman Nagel: Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf. Eine ritualrechtliche Untersuchung nebst einem Exkurs über falsche Gleichsetzungen. Jungeuropa Verlag, Oikos Verlag und Basilisken-Presse, Dresden 2024. 125 Seiten, 19,60 Euro

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4 Antworten zu „Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf“

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