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Zwangspsychiatrisierung und ihre Folgen: Der Fall Peter Schwarz

Wer zwangsweise in die Hände von Psychiatern gelangt, bedeutet nur in wenigen Fällen eine Gefahr für die Allgemeinheit. Im Prinzip kann es jeden treffen, der Willkür von Gutachtern, Ärzten und schlecht ausgebildetem Pflegepersonal ausgesetzt zu sein. Oft wenden sich die Betroffenen selbst in ihrer Not an einen Arzt ihres Vertrauens, weil sie ernsthafte Probleme haben. Die Lösung lautet standardmäßig erst einmal ein paar Wochen Arbeitsunfähigkeit, eventuell stationäre Aufnahme, aber grundsätzlich medikamentöse Behandlung. Und diese hat meist schwerwiegende Folgen.

Der Fall Peter Schwarz ist einer von vielen, der exemplarisch für die menschenverachtenden Behandlungsmethoden der “modernen” Psychiatrie steht. Nur selten wird darüber so ausführlich berichtet, Konsequenzen für die Praxis müssen die Psychokliniken allerdings wohl kaum befürchten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Schwarz hatte Glück im Unglück und traf auf einen Gutachter, dem es wirklich einmal um das Wohl seines Patienten ging.

Anders als Gustl Mollath konnte sich Schwarz nicht gegen die Medikation wehren und trug so schwere Langzeitschäden davon, die mit einer Hirn-OP gelindert werden konnten. Die Klinik will er für die zehn verlorenen Jahre verklagen.

Aufnahmen mit versteckter Kamera aus einer Psychiatrie in Hessen

Anhörung im hessischen Landtag zur Zwangsmedikation



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