Ein Gericht in Wien hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die dauerhafte Entfernung der Barthaare einer Transfrau übernehmen muss, berichtet die Krone.
Temporäre Methoden wie tägliche Rasur oder Waxing seien unzureichend und könnten psychische Belastungen verursachen. Die Klägerin argumentierte, dass der Bart ihre geschlechtliche Diskrepanz betone und dies negative Auswirkungen auf ihre Psyche habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und betonte, dass eine tägliche Rasur die Geschlechtsdysphorie der Klägerin verstärken würde.





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7 Antworten zu „Wien: Krankenkasse muss Bartentfernung für Transfrau zahlen“