Ein 24-jähriger Mann aus Niedersachsen, der sich einer Geschlechtsangleichung zur Trans-Frau unterzieht, wollte, dass seine Krankenkasse die Kosten für das Einfrieren seines Samens übernimmt, um später Kinder zu bekommen. Die Krankenkasse lehnte ab, der Mann klagte und bekam Recht, berichtet demo für alle.
Das Bundessozialgericht entschied, dass Transsexuelle grundsätzlich Anspruch auf Übernahme dieser Kosten haben. Trans-Verbände und Grüne widersprechen dem, dass Trans-Menschen als psychisch krank gelten, fordern aber trotzdem die Kostenübernahme von Krankenkassen. Es gibt zunehmend kuriose Fälle, bei denen Gerichte und Kassen entscheiden müssen, wer welche Kosten tragen soll.
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