Schwerbehindert nach Kaiserschnitt – Gynäkologe zu 500.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem geistig behinderten Mädchen aus Bad Driburg (Kreis Höxter/NRW) in letzter Instanz 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.


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In dem 36 Seiten umfassenden Urteil, das dem WESTFALEN-BLATT vorliegt, machen die Richter den Gynäkologen, der vor zwölf Jahren die Entbindung vornahm, für die massive Hirnschädigung des Kindes verantwortlich. Das Mädchen war in einem Krankenhaus per Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Stunden nach der Geburt versagte der Kreislauf, und der Säugling musste wiederbelebt werden. Damals wurde aber zunächst keine Blutuntersuchung durchgeführt, um die Ursache zu finden. Das war nach Ansicht des 26. Zivilsenats ein „grober Behandlungsfehler“. Das neugeborene Mädchen litt nämlich nach Überzeugung von Gutachtern hormonbedingt unter einer Unterzuckerung. Die hätte mit der Gabe von Glukose leicht behoben werden können. So aber habe die unentdeckte Unterzuckerung zu einem irreversiblen Hirnschaden geführt.

Das Mädchen ist ein Pflegefall und wird von seinen Eltern zu Hause versorgt. Die Mutter sagte dem WESTFALEN-BLATT, sie habe kurz vor Weihnachten über ihren Anwalt von dem Urteil erfahren und nicht glauben können, dass der Rechtsstreit nun nach zwölf Jahren beendet sei. Das Gericht verurteilte den Gynäkologen neben dem Schmerzensgeld dazu, für alle Kosten aufzukommen, die dem Mädchen im Laufe des Lebens durch seine Behinderung entstehen. Der Anwalt der Familie sagte der Zeitung, der lange Rechtsstreit habe dazu geführt, dass der Gynäkologe dem Kind neben dem Schmerzensgeld nun auch noch 180.000 Euro Zinsen schulde. Aktenzeichen OLG Hamm 26 U 9/16


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