Hamburg – Im Prozess gegen den Hamburger Arzt Dr. Walter Weber, dem vorgeworfen wird, unrechtmäßig Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, haben die gerichtlich bestellten Gutachter eine Aussage getroffen, die für Aufsehen sorgt. Wie die Prozessbeobachterin Claudia Jaworski berichtet, räumten die Rechtsmediziner Prof. Dr. Ondruschka und Dr. Edler vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ein, dass das Tragen einer Maske – unabhängig von ihrer Art – „nichts anderes als die politische Idee eines Versuchs“ war, die Übertragung von Viren zu verhindern.
Evidenz für die Wirksamkeit habe es nicht gegeben. Jaworski kritisiert in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft, die den Prozess trotz dieser Aussage weiterführe und von einem „absoluten Verurteilungswillen“ spreche. Statt die Kernfragen zu stellen – etwa nach der Schädlichkeit von Masken, insbesondere für Kinder, oder nach der Zulassung als Fremd- oder Eigenschutz – fokussiere sich die Anklage auf die genauen Bedingungen, unter denen ein Maskenbefreiungsattest gerechtfertigt sei.
Dr. Weber, Mitbegründer der Stiftung Ärzte für Aufklärung, hatte sich während der Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber der Maskenpflicht geäußert und sich für die Rechte seiner Patienten eingesetzt. Für sein Engagement wurde er, wie viele andere kritische Ärzte und Wissenschaftler auch, angegriffen und öffentlich diskreditiert. Ob das Gericht im Angesicht der Aussagen der Gutachter bereit ist, von der bisherigen Linie abzuweichen und Dr. Weber freizusprechen, bleibt abzuwarten.
Quellen: transition-news
- . . . bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen
- Was ist hier noch an Rechtsstaat in diesen Gerichten übrig geblieben?
- Wo bleibt das Gewissen der Richter?
https://kritisches-netzwerk.de/forum/bevor-nicht-zwei-kinder-tot-vor-mir-liegen


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5 Kommentare zu „Prozess gegen Dr. Walter Weber: Gutachter bestätigen „politische Idee“ hinter Maskenpflicht“