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Digitaler Impfpass kommt mit elektronischer Patientenakte

Ab Februar 2025 wird in Deutschland der digitale Impfpass zusammen mit der elektronischen Patientenakte eingeführt. Dieser Schritt ist Teil der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen, die trotz Datenschutzbedenken konsequent vorangetrieben wird. Das System ähnelt dem in Österreich bereits im Pilotbetrieb befindlichen eImpfpass, der jedoch keinen Widerspruch zulässt.

Widerspruchsmöglichkeit in Deutschland

Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland ein Widerspruch gegen die ePA und den darin integrierten digitalen Impfpass möglich. Gesetzlich Versicherte können der Anlage der elektronischen Patientenakte bei ihrer Krankenkasse widersprechen, wodurch die Speicherung der Daten verhindert oder bereits gespeicherte Daten gelöscht werden. Privatversicherte müssen der ePA hingegen aktiv zustimmen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten vorab umfassend über die ePA und den digitalen Impfpass zu informieren. Nach Erhalt der Informationen haben Versicherte sechs Wochen Zeit zu widersprechen. Ein Widerspruch ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Funktionen und Bedenken

Der eImpfpass soll eine Erinnerungsfunktion für anstehende Impfungen beinhalten. Für Behörden wird es dadurch einfacher, den Impfstatus von Bürgern zu überprüfen. Dies wirft Bedenken auf, da in der Vergangenheit Grundrechte an Impfungen geknüpft waren.

Quelle

Der Artikel „Deutschland rollt 2025 eImpfpass aus“ vom 4. Dezember 2024 auf tkp.at

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