Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen“ vorgelegt, der die Durchführung und Werbung für Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen unter Strafe stellen soll. Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die solche Maßnahmen durchführen oder fördern, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden können.
In Fällen, in denen die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung eintritt, kann die Strafe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Werbung für solche Maßnahmen könnte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die AfD argumentiert, dass es einen Anstieg der Behandlungen mit Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen bei Jugendlichen gibt, obwohl die gesundheitlichen und psychologischen Nebenwirkungen dieser Behandlungen als erheblich angesehen werden.


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