Am 3. März 2025 veröffentlichte CitizenGO Deutschland auf der Plattform X einen emotionalen Beitrag, der eine Debatte über Abtreibung und Behinderungen ausgelöst hat. Der Post zeigt das Foto einer Mutter, die ihr Baby im Arm hält und darunter schildert, wie sie in der 20. Woche (5. Monat) von einer Frauenärztin gefragt wurde, ob sie die Schwangerschaft weiterführen wolle.
Wegen dieser Lippenkerbe wurde ich in der 20. Woche gefragt, ob ich „die Schwangerschaft weiterführen“ will. Das kommt davon, wenn Abtreibung wegen „Behinderungen“ zum Normalfall wird. Die Ärzte hätten es normal gefunden, meinen Buben umzubringen.
Hintergrund
In Deutschland sind Abtreibungen laut Paragraph 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich illegal, jedoch unter bestimmten Bedingungen – wie bei einer medizinischen Indikation – erlaubt, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen und nach Beratung durchgeführt werden. Die Situation, die im Post beschrieben wird, wirft ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung von angeborenen Merkmalen wie einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Laut dem Universitätsspital Zürich können solche Spalten heute schon in den ersten Lebensmonaten erfolgreich operativ korrigiert werden, oft mit ästhetisch hervorragenden Ergebnissen und minimalen Risiken dank moderner Narkose- und Operationsmethoden. In der Regel wird der Verschluss der Lippe im Alter von vier bis sechs Monaten durchgeführt, und spätere Korrekturen sind selten nötig.
Medizinische Indikation
Das Justizministerium stellt klar, was eine medizinische Indikation bedeutet:
Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar,
- wenn er durchgeführt wird, um eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder geistigen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden. Dies gilt auch über die zwölfte Schwangerschaftswoche hinaus (§ 218a Absatz 2 StGB, sog. medizinischsoziale Indikation) ….
Ungefähr 4 Prozent der Abtreibungen werden jährlich damit begründet. Welche lebensbedrohliche Gefährdung für die Gesundheit der Mutter bedeutet aber im konkreten Fall, diese leichte Form der Behinderung des Kindes, die rasch nach der Geburt behandelt werden kann?
Reaktionen in den Kommentaren
Die Antworten auf den Post zeichnen leider ein erschreckendes Bild. Neben viel Zustimmung, wird auch Verständnis für die Frage nach der möglichen Abtreibung geäußert.
- Eine Nutzerin, @Lehm45149Renate, fragte: „Fragt jemand, wie das Kind durchs Leben geht?“ CitizenGO antwortete, dass das Kind operiert werde und mit etwas Glück keine Spuren der Spalte verbleiben würden. Falls doch, könne das Kind später einen Bart wachsen lassen.
- Ein anderer Kommentator, @Gutmenschamar, bezeichnete das Baby als „süßen kleinen Kerl“ und wünschte ihm ein glückliches, erfülltes Leben – eine positive Reaktion, die von CitizenGO mit „Danke!“ bestätigt wurde.
- Skeptische Stimmen, wie die von @Samoaluna, bezweifelten, dass ein Arzt in der 20. Woche eine Abtreibung aufgrund einer Lippenkerbe anbieten würde. CitizenGO klärte, dass es sich um eine Frauenärztin handelte.
- Weitere Unterstützer, wie @ramiehrah, gratulierten der Mutter zu ihrem „gesunden Sohn“ und wünschten ihm göttlichen Schutz, während @cm1321 die Frage stellte, ob es problematisch sei, Eltern über Abtreibungsoptionen zu informieren – eine Meinung, die CitizenGO klar ablehnte, da die Frage implizit ein Angebot zur Abtreibung eines gesunden Babys wegen einer „Macke an der Lippe“ darstelle.
- Augenstern@PurpleSphere314 schreibt: Das ist normal, daß bei einer Kiefer-Gaumenspalte gefragt wird. Und Du kannst Dich entscheiden, ja. Wäre nicht gut, wenn sie nicht fragen würden.
Antwort von CitizenGO Deutschland@CitizenGO_DE: Doch, es wäre gut, wenn man Eltern nicht anbieten würde, ihr Kind in Stücke zu reißen, weil es eine Macke an der Lippe hat.
Wegen dieser Lippenkerbe wurde ich in der 20. Woche gefragt, ob ich "die Schwangerschaft weiterführen" will.
— CitizenGO Deutschland (@CitizenGO_DE) March 3, 2025
Das kommt davon, wenn Abtreibung wegen "Behinderungen" zum Normalfall wird. Die Ärzte hätten es normal gefunden, meinen Buben umzubringen. pic.twitter.com/A6WoESS3uc
Lesen Sie auch ergänzend den Artikel „Die Frauen fallen in ein Loch“ in der Frankfurter Rundschau aus 2019. Darin heißt es: Gynäkologe Klaus Diedrich fordert im FR-Interview intensive Beratung und Bedenkzeit für Schwangere. Er befürwortet aus medizinischen Gründen eine Spätabtreibung.
… einem Embryo jenseits der 20. Woche eine Kaliumchlorid-Spritze ins Herz zu geben und es so zu töten, ist auch für den Arzt sehr belastend. Das ist zugelassener Mord, wenn Sie so wollen. Trotzdem bin ich dafür, den späten Abbruch zu ermöglichen, wenn die Bedingungen gut sind – die Frau also gut beraten ist und nachdenken konnte. Wir haben gefordert, drei Tage Bedenkzeit vorzuschreiben.
Professor Klaus Diedrich


Kommentare
5 Kommentare zu „Medizinische Indikation: Junger Mutter wurde Abtreibung im fünften Monat angeboten“