Wer zu viel Wasser zapft, soll bald kräftig zahlen – das berichtet Rundblick Niedersachsen. Die rot-grüne Landesregierung will das niedersächsische Wassergesetz umfassend reformieren – inklusive Preisaufschlag für “übermäßigen Verbrauch”. Umweltminister Christian Meyer (Grüne) präsentierte die Pläne, bei denen Wasserversorger künftig einen Basistarif am Durchschnittsverbrauch ausrichten und bei Wasserknappheit dynamisch erhöhen können.
Auch der private Gartenfreund soll zur Ader gelassen werden, wenn er in Trockenphasen den Rasen sprengt oder den Pool auffüllt. Für Grundbesitzer und Landwirte bringt das Gesetz neue Bürokratie und neue Regeln – teils mit Zuckerbrot, teils mit Peitsche. So sollen Zisternen für Neubauten verpflichtend werden, Grundwasserentnahmen genehmigungspflichtiger und Feldberegnung durch Beregnungsverbände bevorzugt behandelt werden.
Während Klimaängste, Verdunstung und Verbrauchsprognosen bis 2050 als Begründung herhalten, schafft das Gesetz gleichzeitig neue Befugnisse für Behörden und Wasserverbände. Hochwasserschutz wird zum „übergeordneten öffentlichen Interesse“, Denkmalschutz spielt keine Rolle mehr. Auch Floating-Solaranlagen und Flusswärmepumpen sollen forciert werden – inklusive Stromverkauf durch Wasserverbände.
Auch die CDU zeigt sich kooperativ, fordert aber stärkeren Fokus auf technischen Hochwasserschutz. Ein Gesetz, das in vielerlei Hinsicht an eine neue Wasser-Ordnung erinnert – mit Gebührenknüppel und grüner Klima-Moralkeule.
