Die umstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD und mit Rückendeckung der CDU Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Doch ihre bisherigen Aussagen und politischen Positionen haben eine Welle der Empörung ausgelöst. Zahlreiche Nutzer auf X kritisieren, dass sie mit ihrer Haltung zur AfD, zum Lebensschutz und zur Corona–Impfpflicht das höchste Gericht der Republik zur ideologischen Kampfbühne machen könnte. Die Details zu den Vorwürfen stammen unter anderem aus diesem Beitrag der FAZ.
Die Kritik an Brosius-Gersdorf entzündet sich vor allem an drei Punkten: Erstens ihre Aussagen zur AfD-Wählerschaft, die sie laut verschiedenen Zitaten „beseitigen“ wolle. Zweitens ihre radikale Position zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – inklusive der These, die Menschenwürde beginne erst ab der Geburt. Und drittens ihre Unterstützung für eine allgemeine Impfpflicht. In den sozialen Netzwerken wird sie als „Ideologin“ und „ultralinke Juristin“ bezeichnet. Ein Nutzer bringt es auf den Punkt: „Sie weiß genau, was sie tut – und genau das ist das Problem.“
In der Union regt sich ebenfalls Widerstand. Intern sollen mehrere Abgeordnete ihre Wahl ablehnen. Besonders die „Christdemokraten für das Leben“ machen mobil – sie werfen Brosius-Gersdorf vor, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu leugnen. Auch ihre Forderung nach einer gendergerechten Fassung des Grundgesetzes und das propagierte AfD-Verbot stoßen auf scharfe Ablehnung. Dennoch scheint der Posten bereits parteipolitisch durchgewunken – ein Skandal mit Ansage.
Ob Brosius-Gersdorf am 10. Juli tatsächlich gewählt wird, ist offen. Dass ihre mögliche Ernennung das Vertrauen in die Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts erschüttern könnte, ist längst nicht mehr nur eine Vermutung.
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Kritische Stimmen zu Frauke Brosius-Gersdorf: Kontroverse um ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht
Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, steht als Kandidatin der SPD für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht im Fokus einer kontroversen Debatte. Ihre juristischen Positionen und öffentlichen Äußerungen haben in jüngster Zeit zahlreiche kritische Reaktionen hervorgerufen, insbesondere in sozialen Medien wie X. Dieser Artikel fasst die wesentlichen kritischen Postings und Vorwürfe zusammen, die in Bezug auf ihre Kandidatur und ihre rechtlichen Ansichten geäußert wurden.
Hintergrund: Wer ist Frauke Brosius-Gersdorf?
Frauke Brosius-Gersdorf (*1971 in Hamburg) ist eine renommierte Verfassungsrechtlerin, die seit 2021 einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, an der Universität Potsdam innehat. Sie hat sich durch ihre Arbeit in der Regierungskommission zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs sowie als Herausgeberin des Grundgesetz-Kommentars von Horst Dreier einen Namen gemacht. Ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht, wo sie die Nachfolge von Doris König antreten und möglicherweise Vizepräsidentin werden könnte, hat jedoch heftige Diskussionen ausgelöst. Wikipedia, LTO
Kritische Postings auf X
- Vorwurf der Ideologiegetriebenheit
Ein Nutzer (@MedienfuzziShow) schrieb: „Das ist Frauke Brosius-Gersdorf, die Kandidatin von SPD und CDU für das Bundesverfassungsgericht. Sie war für die Impfpflicht, wollte das Grundgesetz gendern und will die AfD verbieten. Eine Ideologin durch und durch.“ - Kontroverse Äußerungen zur AfD
Ein Nutzer (@kripp_m) kommentierte: „Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf referiert bei Lanz darüber, ‼️wie man die Wählerschaft der AfD ‚beseitigen‘ müsse. Die Grundrechte müsse man auch entziehen, meint die Professorin‼️.“ Ein anderer Nutzer (@FrNachrichten) bezeichnete ihre Wortwahl als „ungeschickt“ und sah darin „einen Hauch von Totalitarismus“. - Haltung zum Lebensschutz
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) forderten, dass CDU/CSU ihre Nominierung ablehnen, da sie „Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will“.
Weitere Berichte: Tagespost - Unvereinbare Positionen mit der Verfassungsrechtsprechung
Ein Kommentar in der FAZ betonte, dass ihre Haltung „mehr spalte als zusammenführt“.
Weitere Quelle: LTO Presseschau - Vorwurf mangelnder Neutralität
Ein Nutzer (@RA_Conrad) schrieb: „Die Berufung Frauke Brosius-Gersdorfs ist keine Bagatelle. Sie ist ein Einschnitt. Nicht, weil sie inkompetent wäre – sondern weil sie zu kompetent ist, um nicht zu wissen, was sie tut.“
Quelle: FAZ - Persönliche Angriffe
Ein Nutzer (@van_eckert) bezeichnete ihre Wahl als „Staatsstreich von links“ und stellte ihre intellektuelle Eignung infrage.
Weitere Kritikpunkte aus Medienberichten
Die Junge Freiheit berichtete, dass Brosius-Gersdorf ein AfD-Verbot, eine Corona-Impfpflicht und eine gendergerechte Neufassung des Grundgesetzes befürworte.
Die Tagespost zitierte die CDL mit den Worten, das Lebensrecht dürfe „nicht auf dem Altar politischen Taktierens geopfert werden“.
Die FAZ berichtete über Widerstand in der CDU/CSU gegen Brosius-Gersdorf, insbesondere wegen ihrer Haltung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und zur Parität im Wahlrecht. Auch ihre Unterstützung für eine Impfpflicht während der Pandemie wurde kritisiert.
Weitere Quelle: News-Pravda
Reaktionen und Kontext
Die FAZ betonte, dass Brosius-Gersdorf fachlich als „unangreifbar“ gilt. Dennoch bleibt die Wahl politisch brisant, da eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Stimmen der Linken könnten entscheidend sein. Kritiker fürchten einen „fundamentalen Kurswechsel“ am Bundesverfassungsgericht.
Weitere Quellen: LTO, 1000plus
Fazit
Die kritischen Postings und Berichte zu Frauke Brosius-Gersdorf zeichnen das Bild einer Juristin, deren rechtliche Positionen und öffentliche Äußerungen stark polarisieren. Während ihre fachliche Qualifikation unbestritten ist, werfen Kritiker ihr vor, ideologisch geprägt zu sein und die Neutralität des Bundesverfassungsgerichts zu gefährden. Besonders ihre Ansichten zur AfD, zum Schwangerschaftsabbruch und zur Impfpflicht haben eine hitzige Debatte ausgelöst. Ob sie die erforderliche Mehrheit für ihre Wahl am 10. Juli 2025 erhält, bleibt abzuwarten. Die Kontroverse zeigt jedoch, wie sensibel die Besetzung von Verfassungsrichterposten in Deutschland ist und wie stark unterschiedliche Wertevorstellungen die öffentliche Diskussion prägen.
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