EU plant Kennzeichen und Versicherungspflicht für Jogger ab 2024

Brüssel. In immer mehr europäischen Innenstädten hat die Verkehrswende viele positive Auswirkungen gezeigt. Der motorisierte und CO2 Ausstossintensive Individualverkehr ist dank innovativer Konzepte immer weiter auf dem Rückzug. Die Leute nutzen vermehrt den Öffentlichen Personennahverkehr, neue Verkehrsmittel, wie E-Scooter und E-Bikes und gehen erfreulicherweise immer häufiger zu Fuß. Doch nicht jeder kann mit der neuen Entwicklung Schritt halten. So fühlen sich laut Umfragen besonders ältere Menschen von E-Scootern beeinträchtigt und fürchten um ihre Sicherheit. Wie erste Statistiken belegen, sind in der Tat bei Unfällen mit den beliebten Elektrorollern überdurchschnittlich viele Menschen über 60 Jahre beteiligt. Zum Glück gilt für all diese Fahrzeuge eine Versicherungspflicht mit Kennzeichen, damit niemand auf seinem unverschuldeten Schaden sitzen bleibt.

Die EU-Kommission hat nun beschlossen, die Versicherungspflicht auch auf Joggingschuhe auszuweiten, da durch die an sich begrüßenswerte Zunahme fußgehender Verkehrsteilnehmer auch in diesem Bereich besonders bei hohem Personenaufkommen mehr Unfälle erwartet werden. Wer ab dem 1. Januar 2024 in einer Fußgängerzone mit mehr als 7 km/h unterwegs ist, muss mit entsprechend versichertem und gekennzeichnetem Schuhwerk ausgerüstet sein. In der Übergangsfrist bis Ende Februar sollen Verkehrsteilnehmer auf Verstöße lediglich mit einer Gefährderansprache durch die speziell geschulten Fußstreifen aufmerksam gemacht und zu langsameren Gehen angehalten werden. Ab dem 1. März nächsten Jahres kann es mit bis zu 250 Euro dann empfindlich teuer werden. Im Wiederholungsfalle drohen neben Betretungsverboten auch Maßnahmen wie Hausarrest und Haftstrafen.



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