Bei Fehltritt droht Bußgeld: Fußgänger sollen markierte Normflächen benutzen

Die EU-Kommission zum Schutz und Erhalt vorhandener Infrastruktur hat eine neue Richtlinie erlassen, die sofort von allen Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Um die Abnutzung von Asphaltbelägen auf Bürgersteigen, Zebrastreifen und in Fußgängerzonen zu verringern, dürfen Passanten den Boden nur noch auf ausgewiesenen Normflächen zur fußläufigen Fortbewegung betreten. Die Markierungen orientieren sich an dem arithmetischen Drittel aus den durchschnittlichen Schrittlängen mitteleuropäischer und nordafrikanischer Menschen. Wer daneben tritt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die ihn zu einer schonenden Nutzung des Gemeinschaftseigentums anhalten sollen. Kinder unterhalb einer Körpergröße von 1,30 m sind von der Regelung ausgenommen.


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