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Sondersitzung im Bundesrat zu Corona und “Hasskriminalität” – Einschränkung der Grundrechte

Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung u.a. das vom Bundestag beschlossene “Corona-Paket” gebilligt. Ebenso auf der Tagesordnung stand die Beratung über die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung des NetzDG im Kampf gegen “Hasskriminalität”.

“Morddrohungen in sozialen Medien, Hetze oder Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker und Rettungskräfte sowie antisemitisch motivierte Straftaten sollen künftig effektiver verfolgt und härter bestraft werden. Der Bundesrat kann zu den Plänen Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet.

[…]

Anbieter sozialer Netzwerke müssten strafbare Inhalte künftig bei einer neuen Zentralstelle im Bundeskriminalamt melden. Richten sie nur unzureichende Meldesysteme ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bislang sind Anbieter nur dazu verpflichtet, entsprechende Veröffentlichungen zu löschen oder zu sperren.”

In Artikel 7 des Entwurfs heißt es:

Einschränkung eines Grundrechts

Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Artikel 2 Nummer 3 und Artikel 5 Nummer 2 eingeschränkt.

Quelle: Drucksache 87/20

 


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