Jetzt wird der “Verdacht auf Gesinnung” geprüft

Seit wann kann man den “Verdacht auf Gesinnung” prüfen? Was unterscheidet das von direktem Gesinnungsterror, wie wir ihn von linksfaschistischen Regimen des Mao TseTung- und das PolPot-Regimes in China und Kambodscha kennen? Auch Nordkorea ist nach allen Berichten Vorbild. 

Aktuell meldet N-TV:

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“In den Landespolizeien gibt es Verfahren und Ermittlungen gegen mindestens 400 Beamte wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus oder Verschwörungsideologien”.

Auch Minister der ehemals konservativen und heute x-beliebigen CDU machen mit, in Nordrhein-Westfalen der Innenminister Reul mit zugehörigen Kraftsprüchen. 

“Verschwörungstheorien, -mythen und -ideologien” werden gejagt unter Einsatz verdeckter Kräfte und der Inlandsgeheimdienste, von denen wir in Deutschland seit 1933 die Nase voll haben sollten. Jeder weiß, dass es sich häufig um Korrekturen der Propaganda von Altparteien und Kartellmedien handelt: Zahlreiche von Inlandsgeheimdiensten und Polizei verfolgte “Theorien” stellen sich nach Prüfung als Tatsachen heraus. Das aktuelle Post-Coronadesaster zeigt die Verifizierung angeblicher Verschwörungsmythen in der Breite an. 

Das Elend neuer Beauftragter

Befeuert wird die laufende Gesinnungshetzjagd hauptamtlich vom neu angetretenen Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch von der SPD. Der Mann – samt Stab und Büro – muss liefern und das erleben wir in flächendeckenden Verfolgungen, schwerpunktmäßig der Polizei. Eine Beweislastumkehr wurde soeben von Näser in das Beamten-Disziplinarrecht implementiert – ganz wie bei den Hexenprozessen des Mittelalters. Da mussten die Beschuldigten ihre Unschuld nachweisen, sonst wurde der Scheiterhaufen angesteckt. Frank-Spalter würde die neuen Verhältnisse wohl immer noch als das beste Deutschland aller Zeiten bezeichnen. Sonst noch wer?



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10 Kommentare

  1. Eine fette Transe äußert den Verdacht und schwupp stehen sämtliche Staatsanwälte, die nicht nach dem 2. Buchstaben auf dem Baum waren, parat. Hände an der Hosennaht. Jawoll meine Führerin.

  2. die linksgrüne gestappo haben wir schon … aber wir werden den echten endsieg auch noch erleben… das ist dann nicht mehr voll nazi sonder dringend angesagt… ruck zuck zahn luck…
    afd und alles wird ok…

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    1. ein daumen nach unten…. wieder einer der von der staatsabzocke durch die rotzkotz grünen gut lebt…
      afd … arbeit für deutschland… hast schon angst davor…
      und: wer nicht arbeitet braucht auch nicht essen… ok…

  3. Soweit ich mich erinnere, haben die deutschen Nationalsozialisten und die italienischen Faschisten den Marxismus bekämpft und nicht imitiert!

  4. Gesinnungsprüfer bei 50%, Gesinnungs-Abweichler auch bei 50% ? Wer soll das finanzieren ? Und Wer überprüft die Prüfer auf Abweichler ? Und die PolitikClowns ? Und Wer macht in der Zwischenzeit die ganze Arbeit ? Keiner ? Dass wars dann wohl….

  5. erschlagen der volksverächter wäre einfacher effektiver und kostet nix… hau rein…. rette dummland…

  6. Wer Interesse hat, sollte sich mal auf der Website des Bundesarchivs den Text des NS-Berufsbeamtengesetzes anschauen.

    Unter § 1 steht:
    “Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.”

    In § 7 heißt es:
    “Die Entlassung aus dem Amte, die Versetzung in ein anderes Amt und die Versetzung in den Ruhestand wird durch die oberste Reichs- oder Landesbehörde ausgesprochen, die endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet.”

    Kommt das nicht bekannt vor, wenn man die neuen Regelungen anschaut? Ersetze in §1 das Wort “nationalen” durch “sozialistischen” und in §7 die “oberste Reichs- und Landesbehörde” durch die entsprechenden Innenministerien, was haben wir dann? Eine Regelung, die gefährlich nah an den Faeser-Gesetzen liegt.

    Zwar ist für Beamte der Rechtsweg (noch?) nicht ausgeschlossen, jedoch muss man einiges dabei bedenken:

    Erstens werden solchermaßen beschuldigten Beamten ihre Bezüge gekürzt, sogar bis hin auf Null, wenn der Vorwurf entsprechend gravierend ist. Wie soll so jemand sein Recht verteidigen, wenn er nicht mal seinen Anwalt bezahlen kann?

    Und zweitens: Auch die Richter sind Beamte, die unter dem Damoklesschwert der Beschuldigung, ein “Rechter” zu sein, tätig werden. Wird sich ein Richter der Gefahr aussetzen, bei einem entlastenden Urteil selber ins Visier zu geraten? Mit einem neutralen rechtskonformen Urteil darf man da wohl nicht rechnen.

    Und drittens: jeder Prozess, den ein Beamter um seinen Job führen muss, ist automatisch ein politischer Prozess, kein zivilrechtlicher! Und wie hierzulande bei politischen Prozessen geurteilt wird, sollte wohl jedem klar sein.
    Insofern ist Faesers Einlassung, die so geschassten Beamten können ja den Rechtsweg beschreiten, mehr als zynisch.

    Vielleicht wird einigen hier mal deutlich, was das Faeser-Gesetz wirklich bedeutet. Heute sind es die Beamten, morgen wir Bürger, die ohne Begründung, nur wegen eines diffusen, möglicherweise sogar anonymen Vorwurfs, rechts zu sein, von ihren Arbeitgebern rausgeschmissen werden können!

    Leute, es wird allerallerhöchste Zeit, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und massenhaft gegen Faeser zu demonstrieren. Sonst leben wir alle bald in einer Diktatur. Zumindest hat diese ihr hässliches Haupt schon wieder erhoben. Diesmal wird uns keiner retten, wir müssen es selber tun, vorzugsweise mit demokratischen Mitteln.

  7. Prüfung des Verdachts auf Gesinnung ist völliger Schwachsinn! Wie kann sowas überhaupt durchgeführt werden? Nicht umsonst sagt man, die Geschichte sei zyklisch. Die 1930er Jahre kommen zurück.

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