Das BKA, jene Behörde, die auch im Fall Amri kläglich versagt hat und vorsichtig ausgedrückt mutmaßlich eine Mitschuld am Anschlag vom Breitscheidplatz zu verantworten hat, ermittelt auch im Fall Tobias R., der am 19. Februar 2020 neun Menschen erschossen hat und im Anschluss seine Mutter und sich selbst getötet haben soll. Nach ersten Zweifeln, ob die Tat als rechtsextrem und rassistisch einzustufen sei, meldete sich die Behörde Ende März mit einer Korrektur zu Wort. Natürlich sei die Tat rassistisch motiviert, hieß es. Schnell wurde von etlichen Qualitätsjournalisten der AfD eine Mitverantwortung angedichtet. Dabei war Tobias R. bereits lange vor Gründung der AfD auffällig geworden, wie seine Schreiben und ein kurz vor der Tat veröffentlichtes Video belegen, die der Redaktion vorliegen.
Der Vater von Tobias R. hat zudem auch vor Jahren einmal für die Grünen kandidiert und soll als Querulant bekannt gewesen sein. Was besonders Fragen aufwirft ist, warum Tobias R,. nachdem er sich mit wirren Anzeigen an die GBA und andere Polizeidienststellen gewandt hatte, nicht aus dem Verkehr gezogen und waffenrechtlich überprüft worden ist. Im Fall Mollath oder ganz aktuell bei der Heidelberger Rechtsanwältin Beate B. waren Zwangseinweisungen doch auch kein Problem.
Die AfD-Fraktion richtete sich mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung und wollte es noch einmal genau wissen und bekam folgende Antwort:
Ungeachtet der Tatsache, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und daher ein Abschlussbericht des Bundeskriminalamts (BKA) nicht vorliegt, bestehen für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) auf der Basis der bereits vorliegenden Erkenntnisse keine vernünftigen Zweifel an der Tatsache, dass der Anschlag von Hanau aus rassistischen, rechtsextremen Beweggründen geplant, vorbereitet und durchgeführt wurde. Weitere persönliche Dispositionen und Motivationen des Tatverdächtigen vermögen an dieser Bewertung nichts zu ändern.
Wer hätte im Land der simulierten Gewaltenteilung auch etwas anderes erwartet.