Behörden prüfen Entwaffnung von AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt lässt flächendeckend die Entwaffnung von AfD-Parteimitgliedern prüfen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe), der ein entsprechendes Schreiben an alle lokalen Waffenbehörden im Bundesland vorliegt. Betroffen sind demnach auch Mitglieder der AfD-Jugendorganisation JA. Anlass der waffenrechtlichen Überprüfungen sind die Einstufungen der AfD und ihrer Jugendorganisation JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz.

Das Landesverwaltungsamt erklärt in dem sechsseitigen Schreiben: Sowohl bei Mitgliedern als auch bei Unterstützern der AfD bestehe die “Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit” – es müsse bezweifelt werden, dass sie verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen. Als “Unterstützer” gelten etwa parteilose Politiker, die für die AfD bei Wahlen antreten und Mandate annehmen. Deshalb sollen lokale Behörden nun alle Waffenbesitzer mit AfD- und JA-Mitgliedschaft auf waffenrechtliche Zuverlässigkeit prüfen – und gegebenenfalls “Rücknahme- und Widerrufsverfahren” einleiten.

Sachsen-Anhalts AfD hat nach eigenen Angaben gut 2.000 Mitglieder, unter ihnen sind nun Jäger und Sportschützen betroffen. Nach Einschätzung des Landesinnenministeriums obliegt es jetzt im Einzelfall jedem AfD-Mitglied, die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. “Letztlich müsste sich aus der Widerlegung eine weitestgehende Distanzierung von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Vereinigung ergeben”, erklärte das Ressort auf MZ-Anfrage. “Gelingt diese Widerlegung der Regelvermutung nicht, folgt hieraus die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.” Dann müsse die Waffenerlaubnis entzogen werden.



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8 Kommentare

  1. Das ist alles nicht mehr verstehbar. Das im Artikel Beschriebene ist doch von vornherein nicht mit dem Artikel 3 Absatz 3 in Einklang, widerspricht also dem Grundgesetz. Angesichts solcher Verstöße wäre es eigentlich Sache der Alliierten, in diesem aus dem Ruder laufenden Staatsgebilde einzugreifen. Aber so wie es aussieht, stehen absehbar nur die Russen bereit, den verfassungsmäßigen Staat zu garantieren..

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    1. Ich empfehle Klage beim Verfassungsgericht.
      Und, wenn man es hier garnicht mehr aushält oder das dringende Bedürfnis verspürt, lupenrein demokratisch regiert zu werden: Umsiedlung nach Moskau, dann hat man es auch nicht mehr mit den ganzen Flüchtlingen, Homos, Lesben … zu tun

    1. weil der clan die deutschen deppen killt, ohne warnung… das wissen die politversager ganz genau…
      übrigens: wer eine waffe kaufen will in dummland, sucht und bekommt….. rund um berlin an jeder ecke was zum abknallen… hoch aktuell: ukrainerückläufer und kosovowaffen… alles was der waffenmarkt hergibt….. wenn natürlich die eingezogenen waffen für die ukraine gebraucht werden weil dummland keine mehr hat … na ja… die kommen ja auch wieder über die grüne grenze zurück nach dummland…
      afd und alles wird ok, das wissen die politverbrecher nur zu genau… daher gilt es zu verhindern und vertuschen… ihr dreckss#cke….

  2. Der sog. “Landesverfassungsschutz” ist nicht in der Lage, “rechtsextrem” schlüssig nachvollziehbar zu erklären und zu definieren. Eine Gefährdung der ÖRG durch sog. “Rechtsextreme” ist somit nicht erklär- und beweisbar.

  3. Entwaffnung von AFD Mitglieder – Mitteldeutsche Zeitung berichtet
    Die Mitteldeutsche Zeitung in ihrem schönsten AFD blau als Hauptfarbe traut sich was .
    Das ist ja Nestbeschmutzung . Die sollte sich lieber grün-rot als Farbe zulegen .
    Landesverwaltungsamt – alles was nicht in ihren Kram passt muss bekämft werden :
    Erinnerung- Supendierung Dr. Bernd Wiegand (parteiunabhängig)
    Entwaffnung – Arsch auf Grundeis ??? oder bekommen Sie bei Jagd auf “Freiwild” keine Treffer mehr !! .

Kommentare sind geschlossen.