Infos zur Abberufung des bayrischen Landtags

In Bayern wird vielleicht in bald Geschichte geschrieben und zum ersten Mal in der Landesgeschichte ein Landtag durch ein Volksbegehren abberufen. Hier sind alle Infos dazu:

Das Volksbegehren richtet sich an folgende Personengruppen:

1. Alle Bürger, die bereits ein- oder zweifach gegen das Coronavirus geimpft sind und ihre Entscheidung über eine weitere Impfung frei und ohne politischen Druck treffen möchten; Eltern, die ihre Entscheidung für oder gegen die Corona-Impfung ihrer Kinder ohne politischen Druck treffen möchten; Bürger, die sich nicht oder noch nicht gegen das Coronavirus impfen möchten.

2. Alle Bürger, die zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Teilhabe das Instrument des Volksbegehrens in der Gesellschaft etablieren möchten.

3. Alle Bürger, für die die gegenwärtige Bayerische Staatsregierung nicht mehr tragbar ist.

Das Volksbegehren bezweckt die Abberufung des Landtags und verbindet damit folgende Forderungen an die Politik:

I. Eine Benachteiligung von Menschen in Abhängigkeit von ihrem Impfstatus darf im Freistaat nicht erfolgen. Dies muss auch für alle Bürger gelten, die nach erfolgter Erst- oder Zweitimpfung (vorerst) keine weitere Impfung erhalten möchten. Insbesondere Kindern und Jugendlichen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich gegen eine Corona-Impfung entscheiden

II. Das Volksbegehren soll als stärkstes Instrument der direkten Demokratie im Freistaat Bayern etabliert werden. Die Bevölkerung soll damit in die Lage versetzt werden, jederzeit Einfluss auf die Regierung ausüben zu können.

Nach Eintragung von einer Million wahlberechtigten Unterzeichnern und positivem Volksentscheid wird der Landtag abberufen. Alle Abgeordneten sowie der Ministerpräsident verlieren dabei ihre Mandate und Posten. 

Das Volksbegehren ist damit der wirksamste demokratische Weg, um die unverhältnismäßige Bevormundung durch die Regierung unverzüglich zu beenden.

Anschließend wird der Landtag neu gewählt. Wenn die neu gewählten Abgeordneten die Forderungen des Volksentscheids dann nicht erfüllen, kann die Abberufung mit einem erneuten Volksbegehren wiederholt werden. 

Die Eintragung muss im Zeitraum vom 14.10. bis 27.10.2021 in den bereitliegenden Listen in der Gemeinde erfolgen.

Zusätzlich können Sie sich auf dem offiziellen Portal der Stadt München über das Volksbegehren informieren.

Besuchen Sie www.muenchen.de oder folgen Sie diesem Direktlink.

Quelle: wir-stehen-zusammen.com


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