Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten, entschied das Verwaltungsgericht München. Eine Klage der AfD gegen die Beobachtung wurde abgewiesen. Die Partei plant, weitere Instanzen anzurufen.
Der Verfassungsschutz nutzte angeblich nur öffentlich zugängliche Quellen wie Chatprotokolle und Redeauszüge, um eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD zu belegen, habe aber auf nachrichtendienstliche Mittel bisher verzichtet, so heißt es in verschiedenen Medienberichten.
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