VS darf AfD-Bayern weiter beobachten

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten, entschied das Verwaltungsgericht München. Eine Klage der AfD gegen die Beobachtung wurde abgewiesen. Die Partei plant, weitere Instanzen anzurufen.

Der Verfassungsschutz nutzte angeblich nur öffentlich zugängliche Quellen wie Chatprotokolle und Redeauszüge, um eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD zu belegen, habe aber auf nachrichtendienstliche Mittel bisher verzichtet, so heißt es in verschiedenen Medienberichten.


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Kommentare

Eine Antwort zu „VS darf AfD-Bayern weiter beobachten“

  1. Rumpelstilzchen

    Mia san mia und beobachten, wen wir wollen, wann wir wollen und solange wir wollen, insbesondere brauchen wir dafür keine hieb- und stichfesten Belege, im DOLF-Land.
    Die Justiz ist gleichgeschaltet und liefert pflichtgemäß. LÄUFT !

    Im besten Deutschland das es jemals gab, ist bekanntlich auch ALLES möglich.

    Schlussendlich aber ist der BÜRGer für diese Entwicklung hauptsächlich verantwortlich, nämlich infolge SEINER WAHLENTSCHEIDUNG für die VOLKSVERRÄTER !

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